Dem Arbeitsmarktservice in Österreich drohen nach einem höchstinstanzlichen Gerichtsverfahren Nachzahlungen in Höhe von 135 Millionen Euro.

Der Verwaltungsgerichtshof ist mit einem Verfahren befasst, das für das Arbeitsmarktservice und den Bund erhebliche finanzielle Folgen haben könnte. Nach den verfügbaren Informationen wird geprüft, ob das AMS zu jahrzehntelangen gestaffelten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung rückwirkend Zahlungen leisten muss.

Die vorliegenden Fakten nennen als zentralen Prüfpunkt die Einnahmengrenzen, nach denen unterschiedliche Beitragssätze galten. Arbeitnehmer mussten in Österreich grundsätzlich 2,95 Prozent zur Arbeitslosenversicherung entrichten.

Die gestaffelten Beitragssätze im Überblick

Für Geringverdiener galt seit 2008 eine Staffelung. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.225 Euro monatlich wurden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingehoben.

Zwischen 2.225 und 2.427 Euro lag der Beitragssatz bei einem Prozent, zwischen 2.427 und 2.639 Euro bei zwei Prozent. Oberhalb von 2.639 Euro galt der volle Satz von 2,95 Prozent.