Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat seit Inkrafttreten des Weiterbildungszeit-Modells Anfang Juli rund 550 Anträge auf Weiterbildungszeit genehmigt, wie die Behörde mitteilte.
Hohe Nachfrage in den ersten Wochen
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat seit Inkrafttreten des Weiterbildungszeit-Modells Anfang Juli rund 550 Anträge auf Weiterbildungszeit genehmigt, wie die Behörde mitteilte. Das Programm löst die frühere Bildungskarenz ab und soll Beschäftigten ermöglichen, sich für längere berufliche Weiterbildung freistellen zu lassen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
AMS-Chef Johannes Kopf verwies auf eine hohe Nachfrage in den ersten Wochen. Die meisten Anträge kämen aus Branchen mit starkem technologischem Wandel, hieß es aus der Behörde. Wer Weiterbildungszeit in Anspruch nimmt, erhält eine finanzielle Absicherung in Höhe der Mindest-Weiterbildungsbeihilfe.
Voraussetzung für die Genehmigung ist unter anderem ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten beim aktuellen Arbeitgeber sowie ein Nachweis über die geplante Weiterbildungsmaßnahme. Die Weiterbildungszeit kann zwischen einem und zwölf Monaten dauern und einmal pro Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden.
