Rund sechs Monate nach dem Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen haben vor dem Landgericht Essen die ersten beiden Zivilprozesse begonnen, in denen Geschädigte insgesamt fast 440.000 Euro Schadenersatz von dem Geldinstitut fordern.
Tatablauf und Dimension des Schadens
Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen, womit die Tat zu einem der größten Einbruchsereignisse der deutschen Kriminalgeschichte zählt.
Im Mittelpunkt der ersten Verhandlung steht die Rita M., die dem Geldinstitut gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vorwirft. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordere, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos, erklärte ihr Anwalt. Das Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung und sei im Schließfach aufbewahrt worden. Rita M. schilderte, sie habe nach Bekanntwerden des Einbruchs unter Panikattacken gelitten und tagelang im Bett gelegen. Auf die Frage des Gerichts sagte sie: „Ich dachte, ich muss sterben.
