Essen, 11 Juni 2026

Knapp sechs Monate nach einem der spektakulärsten Einbrüche Deutschlands beginnen am Donnerstag am Landgericht Essen die ersten Zivilverfahren geschädigter Kunden gegen die Sparkasse Gelsenkirchen.

Hintergrund des Einbruchs

Das Verfahren gilt als einer der bemerkenswertesten Kriminalfälle der vergangenen Jahre. Wenige Tage nach Weihnachten waren unbekannte Täter in die Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer eingedrungen, hatten mit einer großen Kernbohrung ein Loch in die Wand zum Tresorraum gebohrt und mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Dabei ließen sie laut Anklage über 50.000 Wertgegenstände zurück.

Im Mittelpunkt des ersten Verfahrens steht eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank fordert. Ihr seien Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden. Direkt im Anschluss um 14.30 Uhr verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck. Bei der Anlage handelt es sich nach Angaben des Anwalts um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands.

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Ein im Auftrag der Klägerseite erstelltes Gutachten komme zu dem Schluss, dass die Sparkasse Wände und Decken hätte überwachen und den Tresor sowie die Tiefgarage mit Videokameras hätte ausstatten müssen. Auch die Brandschutztür zum Treppenhaus hätte vor dem Weihnachtswochenende auf Manipulation überprüft werden müssen.

Vorwürfe gegen die Sparkasse

Der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der nach eigenen Angaben 650 Geschädigte des Einbruchs vertritt, sagt: "Jede Variante hätte zu einer Alarmmeldung führen müssen, wenn der Tresorraum ordnungsgemäß gesichert gewesen wäre." Zudem habe es keine regelmäßigen Kontrollen eines Sicherheitsdienstes rund um den Tresor gegeben. Die von seinen Mandanten eingereichten Beweismittel zum Inhalt der Schließfächer summierten sich auf einen Gesamtschaden von 51,5 Millionen Euro.

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Eine Sprecherin erklärte: "Wir sind der festen Überzeugung, dass wir den Tresorraum nach anerkanntem Stand der Technik gesichert haben." Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen. Bislang habe das Institut rund 100 Gegenstände an ihre Eigentümer zurückgeben können.

Persönliches Schicksal eines Klägers

Einer der ersten beiden Kläger ist der 63-jährige Joachim Alfred Wagner. Er schildert den Verlust: "In meinem Schließfach war meine Altersvorsorge in Gold. Und der Nachlass meiner Mutter, das Familienerbe." Wagner gibt einen kalkulierten Schaden von rund 49.000 Euro an. Zu seinen Gefühlen nach dem Einbruch sagt er: "Ich schwanke zwischen Trauer und Wut."

Rechtlich handelt es sich um Zivilverfahren, in denen mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden. Die Verhandlung am Donnerstag ist nach Angaben des Gerichts als Güteverhandlung angesetzt, in der geklärt werden soll, ob sich die Parteien vergleichen können. Kuhlmann strebt zudem eine Musterklage an, damit nicht jeder Kunde einzeln klagen muss.

Ablauf und Quellen

Der Hergang des Einbruchs ist inzwischen rekonstruiert: Die Täter gelangten nach Erkenntnissen der Ermittler mit Fahrzeugen unbemerkt in eine Tiefgarage, öffneten über eine mutmaßlich manipulierte Brandschutztür ein Treppenhaus und erreichten einen Archivraum, von dem aus sie den Tresorraum anbohrten. Trotz der professionellen Vorgehensweise blieb ein Großteil der Wertsachen im Tresor zurück.

Quellen für die Berichterstattung sind das Landgericht Essen, ein Gespräch mit der Pressesprecherin der Sparkasse Gelsenkirchen, eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann sowie ein Gespräch mit dem Kläger Joachim Alfred Wagner.

Insgesamt sind mehr als 3.000 Schließfachinhaber von dem Einbruch betroffen. Sollte sich die Sicherheitslage als unzureichend erweisen, könnten die Verfahren eine Welle weiterer Klagen auslösen. Die Sparkasse betont unterdessen, sie habe die Anlage dem Stand der Technik entsprechend gesichert.

Mit einem Urteil in den ersten beiden Verfahren ist am Donnerstag noch nicht zu rechnen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird das Landgericht Essen die Streitfälle voraussichtlich in weiteren Terminen verhandeln.