Essen, 11 Juni 2026

Knapp sechs Monate nach einem der spektakulärsten Einbrüche Deutschlands beginnen am Donnerstag am Landgericht Essen die ersten Zivilverfahren geschädigter Kunden gegen die Sparkasse Gelsenkirchen.

Hintergrund des Einbruchs

Das Verfahren gilt als einer der bemerkenswertesten Kriminalfälle der vergangenen Jahre. Wenige Tage nach Weihnachten waren unbekannte Täter in die Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer eingedrungen, hatten mit einer großen Kernbohrung ein Loch in die Wand zum Tresorraum gebohrt und mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Dabei ließen sie laut Anklage über 50.000 Wertgegenstände zurück.

Im Mittelpunkt des ersten Verfahrens steht eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank fordert. Ihr seien Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden. Direkt im Anschluss um 14.30 Uhr verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck. Bei der Anlage handelt es sich nach Angaben des Anwalts um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands.