Magdeburg, 10 Juni 2026
Im Strafprozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 haben am Dienstag Opfer und Angehörige ausführlich von Todesangst, schweren Verletzungen und anhaltenden Traumata berichtet, während die Verteidigung des Angeklagten Taleb Al-Abdulmohsen die Forderung nach Sicherungsverwahrung ablehnt.
Was ist neu seit dem 8. Juni 2026
Update vom 10. Juni 2026: Im laufenden Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben Nebenklägerinnen und Nebenkläger in ergreifenden Worten geschildert, wie sie den 20. Dezember 2024 erlebten und welche Folgen die Tat bis heute in ihrem Alltag hinterlässt. Zugleich hielt die Verteidigung des Angeklagten Taleb Al-Abdulmohsen ihr Plädoyer und wandte sich unter anderem gegen die von der Generalstaatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung. Damit rücken die letzten Wortbeiträge in einem Verfahren näher, das seit November 2025 am Landgericht Magdeburg stattfindet.
Was ist neu seit dem 8. Juni 2026
Seit der letzten Berichterstattung haben mehrere Nebenklägerinnen und Nebenkläger im Prozess ausgesagt und dabei erstmals öffentlich detailliert von der Tatnacht und ihren Folgen berichtet. Eine 39-Jährige, die ihre Mutter bei dem Anschlag verlor, schilderte: „Ich wusste bis zu diesem Abend nicht, wie sich Todesangst anfühlt." Sie gehört zu rund 200 Nebenklägern, die im Verfahren zugelassen sind – darunter Verletzte sowie Hinterbliebene der sechs Todesopfer. Über den Angeklagten sagte sie: „Ich bin unendlich wütend auf den Angeklagten."
Hintergrund: Die Tat vom 20. Dezember 2024
Ebenfalls neu sind die Angaben der Nebenklagevertreter Thomas Klaus und Petra Küllmei, die nach eigenen Angaben mehr als 100 Betroffene vertreten. Sie schilderten weitere Schicksale. So habe ein Mann im Krankenhaus nicht von der Seite seiner schwer verletzten Frau gewichen, die später an den Folgen des Anschlags starb. Eine andere Nebenklägerin kritisierte, das Leid der Betroffenen komme im Prozess zwischen den „Märchen und Geschichten des Täters" zu kurz.
Forderungen der Staatsanwaltschaft
Zugleich hat die Verteidigung des Angeklagten ihr Plädoyer gehalten. Rechtsanwalt Thomas Rutkowski sagte im Landgericht Magdeburg, er halte die Fahrt über den Weihnachtsmarkt – anders als die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger – für eine einheitliche Tat und nicht für vier unmittelbar aufeinander folgende Taten. Rutkowski kritisierte zudem, dass Steuergeräte aus dem Tatfahrzeug ausgebaut und nicht untersucht worden seien und dass vom Angeklagten aufgeworfene Fragen rund um eine Flüchtlingshilfeorganisation offen geblieben seien. Außerdem monierte er, sein Mandant sei mehrfach als „Kreatur" aus den Reihen der Nebenkläger bezeichnet worden.
Stimmen der Betroffenen
Darüber hinaus wandte sich die Verteidigung gegen die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft nach einer Sicherungsverwahrung zusätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie sehe keine Grundlage für diese Maßnahme. Die Verteidigung kritisierte zudem als unverhältnismäßig und als gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßend, dass der Angeklagte den Prozess aus einem Glaskasten heraus verfolgen musste. Der Angeklagte selbst erklärte laut Verteidigung, er akzeptiere Beleidigungen durch die Nebenkläger; es sei ihm wichtig, dass sie alles sagen könnten.
Verfahrensfragen und Kritik
Hintergrund: Die Tat vom 20. Dezember 2024
Ausblick
Am 20. Dezember 2024 bog der Angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen von einer Straße durch eine Lücke in Betonabsperrungen auf einen Fußweg auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ein. Der 51-Jährige, der sich als Aktivist versteht und aus Saudi-Arabien stammt, fuhr teils in Schlangenlinien und mit Geschwindigkeiten von bis zu 48 Kilometern pro Stunde. Das mehr als zwei Tonnen schwere Fahrzeug mit 340 PS durchquerte den Markt und tötete sechs Menschen; mehr als 300 Personen wurden verletzt. Der Fahrer wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen.
Der Angeklagte hatte nach Angaben aus dem Prozess jahrelang als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter gearbeitet. Im Verfahren, das im November 2025 begann, äußerte er sich über mehrere Stunden zu Vorwürfen gegen Behörden, die Polizei, Staatsanwaltschaften und eine Flüchtlingshilfeorganisation. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg habe den Angeklagten gebremst und ihn gebeten, Bezug auf das zu nehmen, worum es im Prozess gehe, berichtete die Verteidigung.
Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer beantragt, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine Sicherungsverwahrung. Sie argumentierte, der Angeklagte habe mit jedem Abbiegevorgang einen neuen Tatentschluss gefasst, und stützt ihre Position damit auf eine Aufteilung der Tat in vier unmittelbar aufeinander folgende Einzelakte. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher erklärte laut den Angaben aus dem Prozess, die Tat, die nur eine Minute dauerte, habe in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt.
Stimmen der Betroffenen
Neben der 39-Jährigen sagten weitere Betroffene aus. Die Nebenklagevertreter Klaus und Küllmei schilderten unter anderem den Fall eines 15-Jährigen, der infolge des Anschlags seinen Berufswunsch nicht mehr verwirklichen könne. Andere Betroffene seien dauerhaft gezeichnet, körperlich wie psychisch. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenklage halten die Tat für eine Serie von Taten; die Verteidigung widerspricht dieser Bewertung und sieht einen einheitlichen Geschehensablauf. Mit den Aussagen der Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie dem Plädoyer der Verteidigung nähert sich der Prozess seinem Ende – ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.
Verfahrensfragen und Kritik
Im Zentrum der Verteidigung stehen verfahrensrechtliche Einwände. Rutkowski beanstandet unter anderem, dass Steuergeräte aus dem Tatfahrzeug ausgebaut und nicht untersucht worden seien, und sieht dadurch eine Lücke in der Beweisführung. Er rügte zudem Äußerungen aus den Reihen der Nebenkläger, in denen sein Mandant als „Kreatur" bezeichnet worden sei, sowie die Unterbringung des Angeklagten in einem Glaskasten während der Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Sternberg habe den Angeklagten wiederholt ermahnt, beim Thema des Prozesses zu bleiben.
Parallel dazu hat eine Nebenklägerin, die ihre Mutter verlor, den Ablauf der Verhandlung grundsätzlich kritisiert. Das Leid der Betroffenen komme im Prozess zwischen den „Märchen und Geschichten des Täters" zu kurz, sagte sie. Diese Kritik verweist auf eine breitere Debatte über die Gewichtung von Opferaussagen in Strafverfahren, in denen der Angeklagte sich umfangreich zu nicht verfahrensgegenständlichen Themen äußert.
Ausblick
Mit dem Plädoyer der Verteidigung und den Aussagen der Nebenklägerinnen und Nebenkläger stehen die letzten Wortbeiträge in dem Verfahren am Landgericht Magdeburg bevor. Wann das Urteil verkündet wird, ist offen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine Sicherungsverwahrung; die Verteidigung hält dem unter anderem die Bewertung als einheitliche Tat und den Verzicht auf eine Sicherungsverwahrung entgegen. Die Aussagen der Betroffenen dürften bei der Frage der Strafzumessung eine Rolle spielen, auch wenn sie für die rechtliche Bewertung der Tat als solche nicht entscheidend sind.
