Pflegereform 2026: Warkens Entwurf im Überblick | finanz360
Warken legt Entwurf für Pflegereform vor: Höhere Beiträge und schärfere Hürden gegen Milliardendefizit
Berlin, 04. Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, der ein prognostiziertes Defizit von 22,5 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren eindämmen soll. Vorgesehen sind höhere Hürden bei der Einstufung in Pflegegrade, Beitragspflicht für Minijobber und steigende Beiträge für Kinderlose.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am 4. Juni 2026 einen Referentenentwurf für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung präsentiert, der mit höheren Hürden bei der Pflegegradeinstufung, neuen Beitragspflichten und veränderten Leistungen das erwartete Defizit von 22,5 Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren verringern soll.
Beitragsbemessungsgrenze und Kinderlosenzuschlag
Der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium wurde dem Nachrichtenportal Politico sowie der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien zugänglich gemacht. Ziel des Reformpakets ist es laut Ministerium, steigende Beiträge abzuwenden und die Finanzgrundlage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Die Reform zählt zu den Vorhaben, die die Bundesregierung in diesem Sommer verabschieden will.
Im Kern sieht der Entwurf eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor, also jener Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden. Dadurch sollen Gutverdienende künftig stärker zur Finanzierung herangezogen werden, ähnlich wie es bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist. Nach Berechnungen des Ministeriums bringt dieser Schritt im kommenden Jahr Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, in den beiden Folgejahren jeweils 1,7 Milliarden Euro.
Auch der Beitragssatz für Kinderlose soll steigen. Er erhöht sich nach den Plänen zum 1. Januar 2027 von 4,2 Prozent auf 4,3 Prozent. Damit erhöht sich der Kinderlosenzuschlag um 0,1 Beitragssatzpunkte auf insgesamt 0,7 Punkte. Das Ministerium erwartet dadurch im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von 1,1 Milliarden Euro. Zuletzt war der Beitragssatz Anfang 2025 um 0,2 Punkte angehoben worden.
Minijobber und neue Beitragspflichten
Ein weiterer Baustein ist die Ausweitung der Beitragspflicht auf Minijobber. Wer bisher ausschließlich geringfügig beschäftigt war, soll künftig in die Pflegeversicherung einzahlen. Damit werden bislang beitragsfreie Beschäftigungsverhältnisse in die Finanzierung einbezogen, um die Einnahmebasis zu verbreitern.
Zugleich plant das Ministerium Einschnitte bei den Leistungen. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der Pflegebedürftigen etwa für Haushaltshilfen zur Verfügung stand, soll für Versicherte in Pflegegrad 1 ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen erhalten Betroffene eine ausgeweitete Präventionsberatung. Anstelle finanzieller Hilfen tritt damit stärker beratende Unterstützung.
Leistungen: Entlastungsbetrag fällt weg
Auch bei der Einstufung in Pflegegrade werden die Hürden angehoben. Wer neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbetrags erhalten. Damit soll offenbar ein Anreiz gesetzt werden, die Einstufung sorgfältiger zu prüfen. Wie genau die neuen Kriterien aussehen, geht aus dem Entwurf bislang nicht in allen Details hervor.
Bei den gestaffelten Zuschüssen zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen, die mit der Verweildauer steigen, verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens um sechs Monate nach hinten. Diese Maßnahme entlastet die Pflegekassen nach Berechnungen des Ministeriums im Jahr 2027 um 2,6 Milliarden Euro. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen die steigenden Eigenanteile damit länger selbst tragen.
Heimkosten und gestaffelte Zuschüsse
Die Pflegekassen sollen darüber hinaus künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen. Das spart nach den vorliegenden Berechnungen im kommenden Jahr 1,8 Milliarden Euro ein; bis 2030 soll der Einspareffekt schrittweise auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen. Pflegende Familienangehörige erhalten damit faktisch geringere Rentenansprüche aus dieser Zeit.
Bundesgesundheitsministerin Warken geht für die Pflegeversicherung in den kommenden zwei Jahren von einem Defizit von insgesamt 22,5 Milliarden Euro aus. Allein für das kommende Jahr rechnet das Ministerium mit einer Lücke von 7,6 Milliarden Euro. Diese Größenordnung verdeutlicht den Handlungsdruck, unter dem die Reform steht.
Milliardendefizit als Ausgangslage
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung bisher nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Pflegebedürftige müssen daher regelmäßig hohe Eigenanteile tragen, insbesondere bei stationärer Unterbringung. Diese Lücke soll nach dem Willen des Ministeriums nicht geschlossen, aber durch eine neue Inflationsanpassung der Leistungen abgemildert werden: Erstmals soll ein Mechanismus eingeführt werden, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Preisentwicklung anpasst.
Neu geschaffen werden soll zudem ein Anspruch auf eine sogenannte Pflegebegleitung im häuslichen Umfeld. Ziel ist es, gesundheitliche Verschlechterungen bei Pflegebedürftigen früher zu erkennen und gegenzusteuern. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik, dass Prävention in der Pflege bislang zu kurz kommt.
Kinder, Kommunen und Sozialhilfe
Kinder von Pflegebedürftigen sollen nach dem Willen Warkens stärker an der Finanzierung der Unterbringung ihrer Eltern im Pflegeheim beteiligt werden. Dadurch will das Ministerium zugleich die Kommunen entlasten, die derzeit über die Sozialhilfe einspringen, wenn weder Pflegebedürftige noch Angehörige die Kosten tragen können. Konkrete Regelungen dazu sollen in einem separaten Gesetz erfolgen, das die finanziellen Belastungen für Angehörige neu ordnet.
Die Kommunen warnen allerdings, dass die Kürzungen bei den Heimsubsidien über die Sozialhilfe letztlich bei den Städten und Gemeinden landen. Sinken die Zuschüsse der Pflegekassen, müssen die Kommunen die entstehenden Lücken schließen, was ihre Haushalte zusätzlich belastet. Die Kosten für pflegebedingte Sozialhilfeleistungen dürften dadurch eher steigen als sinken.
Das duale System aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung bleibt dem Entwurf zufolge unangetastet. Auch Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sind geplant, ähnlich wie sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Damit sollen Mitnahmeeffekte begrenzt und die Einnahmebasis verbreitert werden.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Insgesamt verfolgt der Entwurf das Ziel, die Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, ohne die Beitragssätze übermäßig anzuheben. Das Paket setzt dabei auf eine Mischung aus höheren Einnahmen, später greifenden Leistungsverbesserungen und einer schärferen Steuerung bei Einstufung und Entlastungsbeträgen. Die politische Debatte über die Verteilung der Lasten dürfte damit erst beginnen, zumal Sozialverbände, Kommunen und die Opposition frühzeitig Kritik angekündigt haben.
Über den weiteren Zeitplan informierte das Ministerium bislang nicht im Detail. Da die Reform zu den Sommerprojekten der Bundesregierung zählt, wird mit einer Kabinettsbefassung und anschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat in den kommenden Wochen gerechnet. Änderungen am Entwurf sind in diesem Prozess wahrscheinlich.
Fragen & Antworten
Was sieht der Entwurf von Nina Warken zur Pflegereform konkret vor?
Der Referentenentwurf sieht unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine Beitragspflicht für Minijobber, einen höheren Beitragssatz für Kinderlose und die Streichung des Entlastungsbetrags von 131 Euro für Pflegegrad 1 vor.
Wie groß ist das Defizit, das die Reform ausgleichen soll?
Bundesgesundheitsministerin Warken geht für die kommenden zwei Jahre von einem Defizit von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung aus; allein für das nächste Jahr werden 7,6 Milliarden Euro Lücke erwartet.
Warum sollen Kinder von Pflegebedürftigen künftig stärker belastet werden?
Warken will mit einer stärkeren Beteiligung der Kinder ihrer Eltern die Kommunen entlasten, die bislang über die Sozialhilfe einspringen, wenn die Kosten für die Pflegeheimunterbringung nicht von den Pflegebedürftigen oder Angehörigen getragen werden können.