Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch in seinem Hauptverfahren entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz die AfD Hessen weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf.

Begründung des Gerichts

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wies die Klage der hessischen AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ab und bestätigte zugleich, dass der hessische Inlandsgeheimdienst die Landespartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln darf. Die Einstufung war bereits im Jahr 2022 erfolgt und wird nun auch im Hauptsacheverfahren gerichtlich getragen. Damit ist der seit rund vier Jahren schwelende Rechtsstreit um die Beobachtung der hessischen AfD in erster Instanz entschieden, wobei das Gericht die Berufung zuließ.

Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit der rechtskräftigen Einstufung der AfD-Bundespartei als Verdachtsfall. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich der hessische Landesverband von der Bundespartei in relevantem Maße distanziere. Darüber hinaus sieht die Kammer auch eigenständige landesspezifische Anhaltspunkte, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der hessischen AfD belegen. Damit liegt nach Auffassung des Gerichts sowohl eine bundesweite als auch eine hessenspezifische Grundlage für die Beobachtung vor.