Die EU-Autorität für europäische politische Parteien und Stiftungen hat ein Verbotsverfahren gegen das AfD-Parteienbündnis eingeleitet, weil das Bündnis gegen EU-Grundwerte verstoßen haben soll.

Das Verbotsverfahren ist das erste seiner Art auf EU-Ebene und richtet sich gegen die ESN-Gruppierung, die 27 Mitglieder im Europäischen Parlament hat.

Die größte Partei innerhalb der ESN-Allianz ist die deutsche AfD, die von der deutschen Verfassungsschutzbehörde als 'gesichert rechtsextrem' eingestuft wurde.

Hintergrund

Das Verbotsverfahren basiert auf einem 300-seitigen Expertenbericht, den die APPF anderen EU-Institutionen vorgelegt hat.

Die anderen EU-Institutionen haben drei Monate Zeit, den Bericht zu bewerten.

Der Antrag auf ein Verbot ist mit zahlreichen Beweisen begründet, die Zweifel an der Einhaltung der EU-Grundwerte durch die ESN-Mitglieder aufwerfen.

ESN-Vertreter haben durch verbale Angriffe gegen Homosexuelle und LGBTQ-Personen, Aufrufe zur Massen-'Remigration' von Immigranten und klar antisemitische Aussagen öffentliche Aufmerksamkeit erregt.

Reaktionen

Ein polnisches ESN-Mitglied bezeichnete Israel als 'Verbrecher-Staat' und die Israelis als 'eine Nation von Verbrechern'.

Mehrere Parteien in der ESN-Allianz sind in ihren Heimatländern als extremistisch eingestuft.

Die bulgarische Partei 'Revival' (Teil der ESN) vertritt eine klare pro-russische Haltung im Ukraine-Krieg, lehnt die EU ab und hat die russische Flagge im Parlament in Sofia gehisst.

Der Antrag auf ein Verbot richtet sich gegen die europäische Partei ESN, nicht gegen die parlamentarische Gruppe, deren Mitglieder alle gewählte Abgeordnete sind.

Folgen

Jede parlamentarische Gruppe im EU-Parlament hat eine Hintergrund-Europapartei, die EU-Finanzierung erhält.

Die ESN erhält etwa zwei Millionen Euro an EU-Finanzierung.

Das Verbotsverfahren ist ein EU-weites Novum, so dass seine Aussichten noch nicht absehbar sind.

Vertreter anderer EU-Parteien halten sich mit offiziellen Kommentaren zum Verfahren zurück.