Wien, 20 August 2026

Ein Angeklagter hat sich vor Gericht in einem Strafberufungsverfahren um eine versuchte Bankomat-Sprengung im Bezirk Amstetten in Niederösterreich geweigert, Angaben zu seinen Mittätern zu machen, und dies mit Drohungen gegen seine Familie begründet.

Hintergrund der Tat

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er könne aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu seinen Mittätern machen. Seiner Familie sei gedroht worden, und bei ihm zuhause sei als Warnung aufs Fenster geschossen worden. Damit brach er sein Schweigen zwar inhaltlich nicht auf, lieferte aber eine Begründung für seine Aussageverweigerung in dem laufenden Strafberufungsverfahren.

Die Tat selbst liegt bereits einige Zeit zurück und richtete sich gegen einen Bankomaten einer Filiale im Bezirk Amstetten. Der Angeklagte floh laut den Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich, ohne Beute zu machen. Der Versuch, an das Geld im Inneren des Automaten zu gelangen, schlug damit fehl, hinterließ jedoch erhebliche Sachschäden am Gerät und am Gebäude.