Im Schweriner Landtag ist ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zur Änderung der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns am 1. Juli 2026 an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert.
Worum ging es bei der Reform?
Die rot-rote Landesregierung aus SPD und Linken hatte gemeinsam mit den Grünen angestrebt, in der Verfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Parlament blockiert werden kann. Das Vorhaben zielte darauf, Blockaden bei der Richterwahl zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit des Gerichts dauerhaft sicherzustellen.
Verfassungsänderungen in Mecklenburg-Vorpommern erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Diese Hürde wurde am 1. Juli 2026 in Schwerin verfehlt. Im Schweriner Landtag scheiterte ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen an der nötigen Zweidrittelmehrheit.
