Ungarns Parlament entzieht Staatspräsident Sulyok mit Verfassungsänderung das Amt
Budapest, 13. Juli 2026
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Kurzfassung
Das ungarische Parlament hat am Montag eine weitreichende Verfassungsänderung der Tisza-Partei von Ministerpräsident Peter Magyar verabschiedet. Mit 139 zu 6 Stimmen wird unter anderem das Mandat von Präsident Tamas Sulyok per Einzelbestimmung beendet, sobald die Reform in Kraft tritt.
Das ungarische Parlament hat am Montag mit der Zweidrittelmehrheit der Tisza-Partei eine weitreichende Verfassungsänderung verabschiedet, die unter anderem das Amt von Präsident Tamas Sulyok durch eine Schlussbestimmung beendet.
Hintergrund der Verfassungsänderung
Die Nationalversammlung in Budapest nahm den Antrag von Ministerpräsident Peter Magyar mit 139 zu 6 Stimmen an. Die Fidesz-Fraktion von Viktor Orban boykottierte die Sitzung; ihr Fraktionsvorsitzender Gergely Gulyas trat noch am selben Tag von seinem Amt zurück. In den Schlussbestimmungen findet sich ein einzelner Satz, der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten Tamas Sulyok mit Inkrafttreten der Reform automatisch beendet: «Am Tag nach der Inkraftsetzung der 17. Novelle des Grundgesetzes erlischt das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten.»
Die Verfassungsänderung, die Magyar selbst als «Operation Fegefeuer» bezeichnet, geht weit über die Entfernung Sulyoks hinaus. Sie führt Amtszeitbegrenzungen für Ministerpräsidenten von maximal acht Jahren ein, die nach der sogenannten «Lex Orban» rückwirkend seit 1990 gelten sollen. Auch Abgeordnete dürfen künftig nur noch maximal zwölf Jahre im Parlament sitzen – ebenfalls rückwirkend seit der ersten freien Wahl 1990. Damit wären laut Berichten auf einen Schlag rund die Hälfte der aktuellen Fidesz-Fraktion sowie der Parteichef Orban in vier Jahren nicht mehr wählbar.
Magyars Begründung: «Operation Fegefeuer»
Magyar rechtfertigte das Paket in der Parlamentsdebatte am Montag mit einem klaren Auftrag aus der Wahl: «Er habe mit dem überwältigenden Sieg ein Mandat zum Umbau dieses Systems, und dessen ‹Marionetten› hätten ihre Legitimität verloren.» Es wäre «ein Verrat an die ungarische Nation, die Verfassung nicht anzutasten», sagte er. Zugleich kündigte er an, die jetzige Änderung sei eine einmalige Anpassung, um eine «unhaltbare Situation» zu beheben. Die Regierung plant die Erarbeitung einer gänzlich neuen, breit abgestützten Verfassung.
Sulyok, ein 70-jähriger Verfassungsrechtler und Vertrauter Orbans, war erst 2024 von der Fidesz-Mehrheit ins höchste Staatsamt gewählt worden und hätte regulär noch bis 2029 im Sándor-Palast auf dem Budapester Burghügel residiert. Er hatte sich bereits in der Vorwoche an die Venedig-Kommission des Europarats gewandt, deren Delegation Anfang Juli in Budapest zu Gast war; ein Gutachten liegt noch nicht vor. Sulyok selbst schrieb, die Absetzung eines amtierenden Präsidenten aus rein politischen Gründen sei «ein in Europa beispielloser Akt» und verletze die verfassungsrechtlichen Garantien zum Schutz der Autonomie des Präsidentenamts.
Reaktionen: Kritik von Amnesty und Fidesz
Kritik an dem Vorgehen kam auch von unabhängiger Seite. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, Sulyok habe Anspruch auf ein faires Verfahren. Frühere Fidesz-Politiker äußerten ebenfalls Vorbehalte. Der ehemalige Europaminister Janos Boka räumte im Gespräch mit der ungarischen Auslandpresse ein, seine Partei habe ihre verfassungsändernde Mehrheit in den vergangenen sechzehn Jahren selbst «exzessiv» genutzt, warnte aber zugleich vor einer pauschalen «staatlichen Übernahme». Fidesz-Fraktionschef Gulyas bezeichnete die Tisza-Mehrheit auf Facebook als Vorbereitung «der schändlichsten Parlamentsentscheidung der letzten 36 Jahre».
Die Verfassungsänderung sieht darüber hinaus die Wiedereinführung einer 2013 abgeschafften Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts vor. Davon betroffen ist der amtierende Präsident des Gerichts, Peter Polt, ein ehemaliger Fidesz-Politiker, der das 70. Lebensjahr bereits im vergangenen Jahr erreicht hatte und Anfang September ausscheiden wird. Die Regelung zielt erkennbar auf loyale Gefolgsleute Orbans in der Justiz.
Auswirkungen auf Justiz und Korruptionsaufklärung
Ebenfalls Teil des Pakets ist die Schaffung eines Amts zur Vermögensrückgewinnung, das Magyar in praktisch jedem Wahlkampfauftritt angekündigt hatte und das die Korruption der vergangenen Jahre aufarbeiten soll. Mit dieser Behörde erhält die Regierung ein Instrument, das unter anderem bei der Aufklärung von Vermögensverhältnissen ehemaliger Regierungsmitglieder und Funktionsträger ansetzen könnte.
Politisch steht Magyar derzeit auf einem stabilen Fundament. Die Zustimmung für die Tisza-Partei ist seit der Wahl von 53 auf über 70 Prozent gestiegen. Am 1. Juli 2026 schrieb der Regierungschef auf Twitter: «It is both unprecedented and deeply encouraging that a genuine sense of national unity has emerged, with three out of four Hungarians supporting the work of the TISZA government to build a functioning and humane country.» Auch die Absetzung Sulyoks findet in der Bevölkerung deutliche Zustimmung: Knapp 60 Prozent der Bevölkerung befürworten sie, und noch mehr wünschen sich laut Umfragen, dass Orban juristisch zur Verantwortung gezogen wird.
Stimmung im Land: Zustimmung über 70 Prozent
Wie der verfassungsrechtliche Übergang konkret abläuft, hängt nun von Sulyoks nächstem Schritt ab. In Ungarn tritt ein Gesetz in Kraft, sobald es vom Präsidenten gegengezeichnet wird; dafür hat dieser fünf Tage Zeit. Verweigert Sulyok die Unterschrift oder leitet er die Sache wegen Verfahrensfragen an das Verfassungsgericht, verfügt die Tisza-Fraktion über die nötige Mehrheit, um ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Während eines solchen Verfahrens würden die Amtsgeschäfte des Präsidenten ruhen und auf Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer übergehen. Forsthoffer würde in diesem Fall die Verfassungsreform anstelle Sulyoks gegenzeichnen; das Mandat des amtierenden Präsidenten würde am darauffolgenden Tag erlöschen.
Magyar hatte das Szenario bereits am vergangenen Samstag angekündigt. Auf Facebook schrieb er am Montag, Orban habe Sulyok angewiesen, die Reform nicht zu unterzeichnen. Wer sich an «dunklen, verfassungswidrigen Handlungen» zur Blockade des Volkswillens beteilige, werde später Verantwortung tragen. Magyar hatte bereits in der Wahlnacht Sulyok und andere Spitzenfunktionäre der Orban-Ära zum Rücktritt bis Ende Mai aufgefordert. Die Absetzung Sulyoks war eines der zentralen Wahlversprechen des neuen Ministerpräsidenten.
Nächste Schritte: Sulyoks Unterschrift oder Impeachment
Orban selbst zeigte sich am Montag kämpferisch. «Die nun in Ungarn herrschende Willkür müsse gestoppt werden», erklärte er, ohne sich selbst zur Demonstration vor dem Sándor-Palast zu begeben. Fidesz hatte am vergangenen Donnerstag zu einer Kundgebung zur Unterstützung Sulyoks aufgerufen, die nach Berichten einige tausend Teilnehmer mobilisierte – die größte Demonstration gegen die neue Regierung seit der Wahl. Mit der Verabschiedung der Reform am Montag ist die politische Frontstellung zwischen Regierung und Opposition nun verfassungsrechtlich untermauert.
Beobachter sehen in dem Vorgang den vorläufigen Höhepunkt einer beispiellosen Umwälzung. Noch im vergangenen Dezember hatte Orban, kurz vor seiner absehbaren Wahlniederlage, eine Regelung einführen lassen, wonach das Verfassungsgericht über die Absetzung eines Präsidenten zu entscheiden hat – ein Instrument, das nun gegen seinen eigenen Kandidaten gerichtet werden könnte. Zugleich hatte eine Vorgängerreform die inhaltliche Prüfung von Verfassungsänderungen durch das Gericht ausgeschlossen; es darf nur noch das Verfahren kontrollieren. Damit ist der Spielraum für eine richterliche Korrektur der jetzigen Reform begrenzt.
Internationale Ebene: Venedig-Kommission und Europarat
International dürfte das Vorgehen Wellen schlagen. Die noch ausstehende Stellungnahme der Venedig-Kommission wird mit Spannung erwartet, auch wenn der Europarat den ungarischen Kurs in der Vergangenheit wiederholt kritisiert hatte. Magyar hatte Ende Juni betont, es sei «nicht angemessen, sich über den demokratischen Willen des Volkes und das Mandat hinwegzusetzen». Unklar bleibt, ob die jetzt gewählte Vorgehensweise – Absetzung eines amtierenden Präsidenten durch eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit – europäischen Standards standhält.
Für Magyar ist das Reformpaket das bisher wichtigste Projekt seiner jungen Regierung. Es bündelt den Bruch mit der Ära Orban in einer einzigen Abstimmung: Amtszeitbegrenzungen für die Exekutive und die Legislative, Entmachtung loyaler Richter, Aufarbeitung der Korruption und die Ablösung eines Präsidenten, der als Symbol der Vorgängerregierung gilt. Mit Inkrafttreten der 17. Novelle des Grundgesetzes, das seit 2012 als «Grundgesetz» (Alaptörvény) in Kraft ist, verliert Sulyok sein Amt – sofern er nicht selbst unterschreibt, über den Umweg eines Impeachments durch Forsthoffer gegenzeichnet und tags darauf sein Mandat erlischt.
Fragen & Antworten
Wer ist Tamas Sulyok und warum soll er abgesetzt werden?
Tamas Sulyok ist ein 70-jähriger Verfassungsrechtler und Vertrauter von Viktor Orban, der 2024 mit den Stimmen der Fidesz-Mehrheit zum Präsidenten gewählt wurde. Die Tisza-Regierung wirft ihm vor, eine «Marionette» der Orban-Ära zu sein, und will ihn mit der Verfassungsänderung aus dem Amt entfernen.
Was steht in der ungarischen Verfassungsänderung vom 13. Juli 2026?
Das Parlament verabschiedete mit 139 zu 6 Stimmen ein Paket, das Amtszeitbegrenzungen für Ministerpräsidenten (acht Jahre) und Abgeordnete (zwölf Jahre) einführt, eine Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsrichter wiederherstellt, ein Amt zur Vermögensrückgewinnung schafft und in einer Schlussbestimmung das Mandat von Präsident Sulyok beendet.
Wie könnte Sulyok die Reform noch blockieren?
Sulyok hat fünf Tage Zeit zur Gegenzeichnung; verweigert er sie oder ruft das Verfassungsgericht wegen Verfahrensfragen an, kann die Tisza-Mehrheit ein Amtsenthebungsverfahren einleiten. Während dieses Verfahrens würde Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer die Amtsgeschäfte übernehmen und die Reform anstelle Sulyoks gegenzeichnen.