Tierschutzfall Ramiswil: Externer Bericht hält Einschläferung von 21 Hunden für nicht zwingend nötig
Solothurn, 04. Juli 2026
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Kurzfassung
Ein externer Untersuchungsbericht zum Tierschutzfall Ramiswil SO kommt zum Schluss, dass 21 der 122 eingeschläferten Hunde nicht zwingend hätten getötet werden müssen. Insgesamt 99 Tiere seien aber aus Tierschutzgründen unvermeidbar gewesen, wie aus dem Bericht hervorgeht.
Im Tierschutzfall Ramiswil im Kanton Solothurn sind im November vergangenen Jahres 122 Hunde, 43 Pferde und 2 Ziegen beschlagnahmt und die Hunde eingeschläfert worden; ein externer Bericht hält nun fest, dass 21 dieser Hunde nicht zwingend hätten getötet werden müssen.
Der Fall hatte schweizweit für Aufsehen gesorgt: Auf einem Hof in Ramiswil im Kanton Solothurn waren im November vergangenen Jahres insgesamt 122 Hunde, 43 Pferde und 2 Ziegen beschlagnahmt worden. Die Behörden liessen sämtliche Hunde einschläfern. Eine externe Untersuchung sollte im Anschluss klären, ob dieses Vorgehen aus fachlicher Sicht notwendig war.
Wie aus dem nun vorliegenden Bericht hervorgeht, war die Einschläferung bei 99 der 122 Hunde aus Sicht der Untersuchenden nicht zu vermeiden. Bei diesen Tieren sei der Gesundheitszustand oder das Verhalten so kritisch gewesen, dass eine Tötung aus Tierschutzgründen als alternativlos gegolten habe.
Befund des externen Berichts
Bei den übrigen 23 Hunden sei hingegen keine genügend differenzierte Triage vorgenommen worden. Damit bleiben nach Einschätzung der externen Fachleute 21 Hunde, die nicht zwingend hätten getötet werden müssen. Diese Tiere hätten demnach möglicherweise vermittelt oder anderweitig untergebracht werden können.
Gegen die offenbar überforderte 57-jährige Tierhalterin läuft eine Strafuntersuchung. Der Solothurner Veterinärdienst hatte den Hof nach einer Meldung kontrolliert und die Tiere schliesslich wegen massiver Haltungsprobleme sichergestellt.
Reaktion der Tierschutzorganisation
Welche Hunde konkret hätten gerettet werden können, müssen nun weitergehende Abklärungen zeigen. Der Bericht betont zugleich, dass die grosse Zahl der sichergestellten Tiere den Behörden praktisch keine andere Wahl liess, als rasch zu handeln.
Im Gespräch mit der Zeitung ordnet Felix Hahn, Leiter der Fachstelle Herdenschutz beim Landwirtschaftsberatungszentrum Agridea, die Rasse und Haltung der Tiere ein. Bei den Hunden in Ramiswil habe es sich um Herdenschutzhunde gehandelt – Hunde also, die nicht für das Leben in einer Wohnung oder als Familienhund gezüchtet sind.
"Man muss wissen: Diese Hunde haben ein misstrauisches Grundwesen, das sich eigentlich nicht optimal als Familienhund eignet", sagt Hahn. Das Misstrauen sei über Jahrtausende für den Herdenschutz herausgezüchtet worden: "Das ist ein Charakterzug, den man bei diesen Hunden über Jahrtausende für den Herdenschutz herausgezüchtet hat." Diese Tiere müssten alles, was sie nicht kennen und nicht zu ihrer Herde gehört, sehr misstrauisch beäugen.
Herdenschutzhunde: hohe Anforderungen an Haltung und Einsatz
Hahn erläutert die Anforderungen, die Herdenschutzhunde an einen Arbeitsplatz mitbringen müssen. "Damit Herdenschutzhunde als Arbeitshunde eingesetzt werden können, braucht es ab dem Moment, wo der Wurf da ist, spezielle Rahmenbedingungen. Diese Hunde müssen mitten in den Nutztieren geboren sein." Zudem müssten die Nutztiere eine positive Beziehung zu den Hunden aufbauen, und auch die Genetik müsse stimmen.
"Längst nicht alle Hunde, die zu einer Herdenschutzhunderasse gehören, bringen heute diese genetischen Voraussetzungen noch mit, weil sie über längst nicht alle Hunde, die zu einer Herdenschutzhunderasse gehören, bringen heute diese genetischen Voraussetzungen noch mit, weil sie über längere Zeit als Familienhunde oder anderweitig gezüchtet gehalten wurden", führt Hahn weiter aus. Hinzu komme, dass die Tiere sehr gross seien und viel Bewegung bräuchten, und dass arbeitende Herdenschutzhunde auch gegen Wölfe, Bären oder Luchse funktionieren müssten.
Zur konkreten Lage in Ramiswil sagt Hahn: "Im Fall Ramiswil hätten jegliche Voraussetzungen gefehlt, dass diese Arbeit für die Hunde möglich gewesen wäre." Die Tiere seien weder sozialisiert noch artgerecht gehalten worden. "Bei dieser Zahl ging mir durch den Kopf, dass da wahrscheinlich nicht mehr viel durch die Hundehalterin gesteuert war. Das hört sich schon nach reiner Vermehrung an und nicht mehr nach einer gesteuerten Zucht." Da die Elterntiere unbekannt seien, stellten sich zudem Fragen zur Inzucht.
Beurteilung der Lage in Ramiswil
"Wahrscheinlich waren die Hunde zu einem grossen Teil sich selbst überlassen", so Hahn. Auch die Rolle der Hundehalterin sei entscheidend: "Entscheidend ist auch die Rolle des Hundehalters. Dieser muss die Hunde gut begleiten."
Hahn betont zugleich, dass eine Vermittlung von Herdenschutzhunden ausserhalb des Herdenschutzes grundsätzlich möglich ist: "Prinzipiell ist es absolut möglich, dass Hunde einer Herdenschutzhunderasse auch Plätze ausserhalb des Herdenschutzes finden." Allerdings sei eine Einzelfallprüfung sehr aufwendig: "Bei diesen Voraussetzungen wäre es sehr anspruchsvoll und sehr zeit- und ressourcenintensiv gewesen, die Fälle einzeln zu prüfen."
Die Tierschutzorganisation Schweizer Tierschutz hatte im Vorfeld verlangt, dass jeder einzelne Hund individuell beurteilt werden müsse. Der externe Bericht greift diese Forderung teilweise auf und attestiert den Behörden bei 21 Tieren eine unzureichende Triage.
Der Kanton Solothurn muss nun entscheiden, wie er mit den Erkenntnissen des Berichts umgeht. Offen ist auch, welche Folgen die laufende Strafuntersuchung gegen die Tierhalterin hat. Das Gespräch für diesen Bericht führte Rachel Beroggi.
Insgesamt zeichnet der Bericht das Bild eines Falls, in dem die Behörden unter grossem Zeitdruck handeln mussten und bei einem Teil der Tiere schneller zur Tötung griffen, als es aus Tierschutzsicht nötig gewesen wäre. Hahn sagt dazu: "Ja, eine gewisse Kontrolle macht Sinn."
Fragen & Antworten
Wie viele Hunde hätten in Ramiswil nicht eingeschläfert werden müssen?
Laut dem externen Untersuchungsbericht hätten 21 der 122 eingeschläferten Hunde nicht zwingend getötet werden müssen; bei 99 Tieren sei die Tötung aus Tierschutzgründen aber nicht vermeidbar gewesen.
Wer ist Felix Hahn und welche Rolle spielt er im Fall?
Felix Hahn ist Leiter der Fachstelle Herdenschutz beim landwirtschaftlichen Beratungszentrum Agridea und ordnete im Gespräch mit der Zeitung die Rasse, Haltung und Vermittlungschancen der Hunde aus Ramiswil ein.
Wie ist der Stand der Strafuntersuchung gegen die Tierhalterin?
Gegen die offenbar überforderte 57-jährige Tierhalterin aus Ramiswil läuft eine Strafuntersuchung; Ergebnisse oder Anklagen wurden bisher nicht öffentlich bekannt.
Ramiswil: 21 Hunde hätten nicht eingeschläfert werden müssen | finanz360