Washington, 30 Juni 2026
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag entschieden, dass Bundesstaaten per Briefwahl abgegebene Stimmen, die zwar nach dem Wahltag bei den Wahlbehörden eingehen, aber bis zum Wahltag frankiert wurden, weiterhin auszählen dürfen.
Die Richterinnen und Richter hoben damit ein Urteil eines Berufungsgerichts auf, das eine entsprechende Regelung im Bundesstaat Mississippi für unvereinbar mit Bundesrecht erklärt hatte. Maßgeblich sei, dass die Stimme spätestens am Wahltag abgegeben werde, begründete die Mehrheit ihre Entscheidung. Bundesgesetze legten zwar den Wahltag für Bundeswahlen fest, schrieben jedoch nicht vor, dass Briefwahlunterlagen bis zu diesem Tag bei den Behörden eingegangen sein müssten.
Hintergrund: Klage gegen Mississippi-Regel
Hintergrund des Verfahrens war eine Klage der Republikaner gegen das Briefwahlrecht in Mississippi. Der Bundesstaat erlaubt Wahlbriefe unter anderem von Personen ab 65 Jahren und von Menschen mit Behinderungen; nach Landesrecht dürfen Briefwahlunterlagen bis zu fünf Tage nach dem Wahltag eingehen, sofern der Umschlag spätestens am Wahltag frankiert wurde. Das Gesetz solle der Unzuverlässigkeit des US-Postdienstes Rechnung tragen, heißt es aus dem Bundesstaat.
