Ab 1. Juni 2026 sind Sterbeverfügungen in Österreich unbefristet gültig, nachdem der Verfassungsgerichtshof die verpflichtende jährliche Wiederholung des aufwändigen Verfahrens für verfassungswidrig erklärt hat.

Das Büro von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bestätigte am Mittwoch, dass mit Ablauf der Reparaturfrist Ende Mai 2026 die Befristung wegfällt. „Eine Möglichkeit für Menschen mit aufrechter Sterbeverfügung geschaffen, diese nach Ablauf eines Jahres vereinfacht zu erneuern“, hieß es aus dem Ministerium. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befinde sich in politischer Abstimmung mit den Koalitionspartnern.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Ende 2024 entschieden, dass die im Sterbeverfügungsgesetz vorgeschriebene jährliche Erneuerung des gesamten Verfahrens unverhältnismäßig in das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingreift. Das Gesetz war im Jänner 2022 in Kraft getreten, nachdem der VfGH zuvor Teile des Strafgesetzbuches aufgehoben hatte.

VfGH-Entscheidung und Vorgeschichte