Salzburg, 08 Juli 2026

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat am 25. Juni die Strafe gegen die Betreiber eines Hotels im Pongau bestätigt, die zwei muslimischen Frauen aus Oberösterreich das Tragen von Burkinis im hoteleigenen Schwimmbad untersagt hatten, und sah darin eine Diskriminierung auf Grundlage des religiösen Bekenntnisses.

Ausgangslage und Vorfall

Der Beschluss der Behörde geht auf einen Vorfall im Herbst des Vorjahres zurück. Damals hatten die beiden Frauen aus Oberösterreich, die sich als gläubige Musliminnen identifizieren, ein Hotel im Pongau bezogen und den hoteleigenen Pool nutzen wollen. Nach einer Diskussion an der Rezeption verlangten sie ein Gespräch mit der Geschäftsführung, das zunächst mit der beschuldigten Geschäftsführerin und in der Folge mit einer zweiten Geschäftsführerin per Telefon geführt wurde.