Reform der Deutschförderklassen: Ministerium will jährlichen Klassenverlust für ein Viertel der Schüler reduzieren
Wien, 22. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Bildungsministerium plant, die ab Herbst 2026 geltenden flexibleren Aufstiegsregeln für Schüler in Deutschförderklassen auszuweiten. Künftig sollen auch Kinder mit „mangelhaftem" MIKA-D-Ergebnis bei positiver Leistungsprognose aufsteigen können, um verlorene Schuljahre zu reduzieren.
Das österreichische Bildungsministerium plant mit Wirken ab dem Schuljahr 2026/27 flexiblere Aufstiegsregeln für Kinder in Deutschförderklassen, damit künftig weniger Schülerinnen und Schüler im „außerordentlichen" Status ein Schuljahr verlieren.
Die Ausgangslage ist seit Jahren dieselbe: In Österreich müssen seit dem Schuljahr 2018/19 Schulanfänger und Quereinsteiger aus dem Ausland, die beim umstrittenen Zuteilungstest MIKA-D nicht gut genug abschneiden, separate Deutschförderklassen und -gruppen besuchen. In dem von Schwarz-Blau eingeführten Modell werden „außerordentliche" Schüler bis zu zwei Jahre lang maximal 20 Stunden pro Woche in eigenen Klassen oder Gruppen in Deutsch gefördert. Gemeinsamen Unterricht mit der Stammklasse gibt es nur in Fächern wie Werken, Musik oder Turnen.
Die Folge dieser Konstruktion ist eine hohe Zahl an sogenannten Bildungsverlusten. Laut dem jüngsten OECD-Bericht „Education at a Glance" stieg der Anteil der überalterten Schülerinnen und Schüler – also jener, die mindestens zwei Jahre älter sind als für ihre Klassenstufe vorgesehen – in den Mittelschulen und AHS-Unterstufen zwischen 2015 und 2023 von 6,5 auf 9,1 Prozent. Verantwortlich gemacht werden dafür vor allem das in anderen Ländern unübliche System der Klassenwiederholung, die separate Deutschförderung und die Vorschulklassen.
Ausgangslage: Separates Modell seit 2018
Auch der APA liegt eine konkrete Statistik vor: Von den 22.800 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2022/23 erstmals den außerordentlichen Status erhalten haben, mussten 22 Prozent einmal und drei Prozent zweimal die Klasse wiederholen. Derzeit sind über 48.000 Kinder in Deutschförderklassen eingeschrieben. Damit verliert fast ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler im außerordentlichen Status zumindest ein Jahr in ihrer Schullaufbahn – eine Zahl, die laut Bildungsminister Wiederkehr „viel zu hoch" ist.
Besonders betroffen waren zuletzt ukrainische Schülerinnen und Schüler. Die alte Regelung hatte für hunderte ukrainische Schüler dazu geführt, dass sie trotz positiver Noten in allen Fächern nicht direkt in eine Mittelschule, AHS-Unterstufe oder weiterführende Schule wechseln konnten, sondern die Klasse wiederholen mussten. Das Ministerium verweist zudem auf Übergänge nach der vierten Klasse Volks- bzw. Mittelschule, an denen die formalen Voraussetzungen „in einzelnen Fällen" zu zusätzlichen Laufbahnverlusten geführt hätten.
Datenlage: Statistiken und OECD-Vergleich
Mit dem Maßnahmenpaket, das ab Herbst 2026 schrittweise in Kraft tritt, sollen diese Hürden abgebaut werden. So fällt die aktuelle Verpflichtung, ab acht außerordentlichen Schülern am Standort separate Deutschförderklassen bzw. -gruppen einzurichten. Stattdessen soll ab Herbst die Hälfte der Schulen schulautonome Modelle nutzen, in denen Deutsch innerhalb der Regelklasse gefördert wird. Bei deutlichen Fortschritten kann auch in Zukunft ein zusätzlicher Test durchgeführt werden, damit ein Kind bei guten Ergebnissen in die Deutschfördergruppe bzw. in die Regelklasse umsteigen kann.
Parallel dazu werden die Aufstiegsregeln gelockert: Ab dem Schuljahr 2026/27 können Schüler mit positiver Beurteilung in allen Fächern bei einer positiven Leistungsprognose der Klassen- bzw. Schulkonferenz auch dann aufsteigen, wenn sie laut MIKA-D nur „mangelhaft" Deutsch beherrschen. Bisher war ein Aufstieg trotz mangelhaftem Testergebnis nur unter engen Bedingungen möglich; mehr Flexibilität hatte es nur vorübergehend während der Coronapandemie gegeben. Das gilt auch für die Übertrittsmöglichkeit von der Volks- in die Mittelschule.
Reform ab Herbst 2026: Flexiblere Aufstiegsregeln
Bereits seit dem Schuljahr 2023/24 können Schülerinnen und Schüler früher in den ordentlichen Status wechseln, wenn sie das MIKA-D-Ergebnis „ausreichend" erst am Ende des Schuljahres statt am Halbjahr erreichen. Zudem soll der verpflichtende MIKA-D-Test künftig nur noch am Ende des Sommersemesters durchgeführt werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. In den Fächern, die sie belegen, sollen die Schüler auch Noten bekommen können. Schüler mit dem Ergebnis „ungenügend" müssen weiterhin das Jahr wiederholen.
Der MIKA-D-Test selbst wurde inhaltlich überarbeitet: Für die 3. und 4. Klasse Volksschule sowie Mittelschule wurden zusätzliche Fragen aufgenommen, um die Einstufung genauer zu machen. Damit soll die Treffsicherheit des Tests erhöht und die Zahl falscher Zuordnungen verringert werden.
Weitere Bausteine: Sommerschule und Chancenbonus
Ergänzend zur Reform der Förderklassen werden weitere Bausteine angekündigt. Ab 2025 wird eine verpflichtende Sommerschule für Kinder mit Deutschförderbedarf eingeführt. Für Schulstandorte mit besonders vielen bildungsfernen Migrantenkindern soll zusätzliches Personal über einen sogenannten „Chancenbonus" bereitgestellt werden. Ziel ist es laut Wiederkehr, dass Kinder und Jugendliche früher ihren a.o. Status verlieren und mit guten Deutschkenntnissen am Schulleben voll teilhaben.
Das Bildungsministerium begründet das Paket mit dem Ziel, die Laufbahnverluste möglichst zu reduzieren. Zugleich verweist man auf internationale Vergleichsdaten, die den hohen Anteil überalterter Schülerinnen und Schüler in Österreich auf das Zusammenspiel von Klassenwiederholung, separater Deutschförderung und Vorschulklassen zurückführen. Mit dem schrittweisen Umbau ab Herbst 2026 soll das System stärker auf Integration in den Regelunterricht setzen.
Kritikerinnen und Kritiker verlangen seit Jahren, das Modell der separierten Deutschförderklassen grundsätzlich zu überdenken. Sie verweisen auf die Isolation vom Regelunterricht und den langfristigen Effekt auf den Bildungsverlauf. Die nun vorgesehenen flexibleren Aufstiegsregeln und schulautonomen Modelle werden als Schritt in diese Richtung bewertet, ersetzen aber die bestehende Struktur nicht vollständig. Unklar bleibt vorerst, wie die schulautonomen Modelle in der Praxis konkret ausgestaltet und welche Ressourcen den Schulen dafür zur Verfügung gestellt werden.
Reaktionen und offene Fragen
Insgesamt verändern sich mit der Reform mehrere Stellschrauben gleichzeitig: die Testfrequenz von MIKA-D, die Schwelle für den Wechsel in den ordentlichen Status, die Möglichkeit flexibler Aufstiege trotz formal mangelhafter Deutschkenntnisse sowie die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen. Für die mehr als 48.000 betroffenen Kinder bedeutet dies im besten Fall weniger verlorene Schuljahre und einen früheren Anschluss an den Regelunterricht.
Die nächsten Schritte liegen bei der Umsetzung an den Schulen. Ab dem Herbst 2026 sollen die ersten schulautonomen Modelle starten, gleichzeitig gelten die neuen Aufstiegsregeln. Die verpflichtende Sommerschule läuft bereits seit 2025. Bildungsminister Wiederkehr hat gegenüber APA betont, dass die Reformen dazu beitragen sollen, dass Schülerinnen und Schüler ihren außerordentlichen Status früher verlieren und mit guten Deutschkenntnissen am Schulleben voll teilhaben können.
Ausblick: Wirkung frühestens in den nächsten Schuljahren
Langfristig wird die Wirkung der Reform an der Entwicklung des Anteils überalterter Schülerinnen und Schüler zu messen sein. Sollte der Anteil – wie im OECD-Bericht seit 2015 dokumentiert – weiter steigen, dürfte die Debatte um die Deutschförderklassen und das System der Klassenwiederholung neu aufleben. Das Bildungsministerium sieht sich mit dem Paket aber auf einem Weg, der die strukturellen Verlustquoten zumindest spürbar senken soll.
Der APA-Bericht stellt zudem klar: Schüler mit dem Ergebnis „ungenügend" müssen weiterhin das Jahr wiederholen – ein Aufstieg ist in diesem Fall auch mit der neuen Regel nicht möglich. Die Reform bewegt sich damit gezielt im Bereich zwischen „mangelhaft" und „ausreichend", nicht bei vollständig ungenügenden Leistungen.
Fragen & Antworten
Welche Änderung gilt ab dem Schuljahr 2026/27 für den Aufstieg aus der Deutschförderklasse?
Schüler mit positiver Beurteilung in allen Fächern können bei einer positiven Leistungsprognose der Klassen- bzw. Schulkonferenz auch dann aufsteigen, wenn ihr MIKA-D-Ernis nur „mangelhaft" ist. Schüler mit dem Ergebnis „ungenügend" müssen das Jahr weiterhin wiederholen.
Warum betraf die alte Regelung besonders ukrainische Schüler?
Die alte Regelung führte laut APA dazu, dass hunderte ukrainische Schüler trotz positiver Noten in allen Fächern nicht direkt in eine Mittelschule, AHS-Unterstufe oder weiterführende Schule wechseln konnten und die Klasse wiederholen mussten.
Was ändert sich bei der schulorganisatorischen Einrichtung der Förderklassen?
Ab Herbst fällt die Pflicht, ab acht außerordentlichen Schülern am Standort separate Deutschförderklassen bzw. -gruppen einzurichten; die Hälfte der Schulen soll stattdessen schulautonome Modelle zur Deutschförderung in der Regelklasse nutzen.
Deutschförderklassen-Reform 2026: Weniger Jahresverlust für | finanz360