Der Rechnungshof hat am Dienstag zwei Prüfberichte zur Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ihren Landeskammern an das Wirtschaftsparlament und das Wirtschaftsministerium übermittelt, die für den Zeitraum 2020 bis 2024 intransparente Bezüge, teure Sonderverträge und eine zu schwere Struktur dokumentieren.
Intransparente Bezüge seit Jahrzehnten
Die Prüfung umfasst die Bundeskammer sowie die Landeskammern Wien, Oberösterreich und Salzburg. Der Rechnungshof hält fest, dass seit mindestens 1996 keine nachvollziehbaren Überlegungen zur Gewährung und Bemessung von Funktionsentschädigungen dokumentiert sind. Wörtlich heißt es: „Eine nachvollziehbare Grundlage der Funktionsentschädigungen konnte der RH nicht ausmachen.“ Die Gehaltsschemata hätten „letztlich eine individuelle Handhabung der Gehaltsschemata“ ermöglicht.
Kritisch sehen die Prüfer vor allem die Sonderverträge für den Generalsekretär und seinen Stellvertreter. Deren durchschnittlicher Bruttomonatsbezug lag nach RH-Angaben bei rund 21.500 Euro und damit um 52 Prozent über dem Bruttomonatsbezug eines Generalsekretärs in einem Bundesministerium. Die für Funktionäre geltende Obergrenze wurde um 32 Prozent überschritten, jene der Wirtschaftsministerin bzw. des Wirtschaftsministers um 13 Prozent. Diese Verträge „waren und sind mit Sonderverträgen ausgestattet“, schreibt der RH.
