Ein Polizeijurist muss sich seit Dienstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten, weil er laut Anklage einen 54 Jahre alten Häftling vernachlässigt und trotz erkennbarer Schlaganfall-Symptome vernommen haben soll.

Hintergrund des Falls

Der Fall dreht sich um einen Mann, der ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände in Wien gebracht wurde. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, machte der Mann dort auf seine gesundheitlichen Probleme aufmerksam und drückte im Haftraum den Notfallknopf. Demnach sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben. Statt einer medizinischen Versorgung sei der Mann stundenlang in eine Zelle gesperrt worden, heißt es in dem Schriftstück weiter.

Am Abend wurde der Mann dann mit laut Anklage erkennbaren Schlaganfall-Symptomen einem Polizeijuristen vorgeführt – in einem Rollstuhl, weil der damals 54-Jährige mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Juristen vor, wissentlich seine Befugnisse missbraucht zu haben. Gegen 21.00 Uhr habe er mit dem Mann eine Vernehmung durchgeführt, „obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren."