Ein 42-jähriger Mann wurde am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes an seinem Mitbewohner in einer betreuten Wohneinrichtung zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte hatte im November 2025 seinen 54-jährigen Mitbewohner mit einem 13,4 Zentimeter langen Jagdmesser in den Bauch gestochen. Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich, das Opfer überlebte den Angriff.

Laut Anklage hatte der Täter den Tatort manipuliert, um einen gewaltsamen Eindringling vorzutäuschen. Die Geschworenen lehnten die Notwehrbehauptung des Angeklagten einstimmig ab.

Der Angeklagte gab die Tat zu, bestritt jedoch die Absicht zu töten. Er behauptete, das Opfer habe seine Zimmertür eingetreten und sei mit einem 'verrückten Blick' auf ihn losgegangen.

Das Opfer, das unter Alkoholeinfluss stand, wurde nach dem Vorfall von der Einrichtung verwiesen und war erneut obdachlos. Es erlitt einen Herzinfarkt und einen Rückfall.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung, stellte aber seine Schuldfähigkeit fest. Er gilt als gefährlich für andere.