Der Freispruch des ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik im Wiener Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil vom 22. April zurückgezogen hat.

Damit ist der Ausgang des seit Jahren andauernden Strafverfahrens endgültig. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hatte den früheren Generalsekretär im Außenministerium am 22. April von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Mit dem Rückzug der Beschwerde tritt die Entscheidung nun wegen §302 (1) StGB und §310 (1) StGB in formelle Rechtskraft.

Den Anklägern zufolge soll Peterlik im Oktober 2018 Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott mehrere Dokumente der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt und diesen abfilmen haben lassen. Die Vorwürfe lauteten auf Amtsmissbrauch und Verletzung der Geheimhaltungspflicht.