Peterlik-Freispruch rechtskräftig: Staatsanwaltschaft zieht Berufung zurück
Wien, 16. Juli 2026
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres / Wikimedia Commons / CC BY 2.0
Kurzfassung
Der Freispruch für den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik im Wiener Amtsmissbrauchsprozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien zog ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil vom 22. April zurück, wie der „Kurier" am Donnerstag online berichtete.
Der Freispruch des ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik im Wiener Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil vom 22. April zurückgezogen hat.
Damit ist der Ausgang des seit Jahren andauernden Strafverfahrens endgültig. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hatte den früheren Generalsekretär im Außenministerium am 22. April von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Mit dem Rückzug der Beschwerde tritt die Entscheidung nun wegen §302 (1) StGB und §310 (1) StGB in formelle Rechtskraft.
Den Anklägern zufolge soll Peterlik im Oktober 2018 Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott mehrere Dokumente der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt und diesen abfilmen haben lassen. Die Vorwürfe lauteten auf Amtsmissbrauch und Verletzung der Geheimhaltungspflicht.
Anklage und Vorwürfe
Die zentrale Frage des Verfahrens kreiste um einen als geheim klassifizierten OPCW-Bericht zu dem Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im Jahr 2018 in Großbritannien, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte. Den Spitzenbeamten war vorgeworfen worden, den Bericht ohne dienstliche Erfordernis angefordert zu haben.
In der Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin jedoch: „Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass Sie kein strafbares Verhalten gesetzt haben." Das Gericht sah außerdem ein klares dienstliches Interesse Peterliks durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien, das die Beschaffung des Dokuments rechtfertigte. Zudem handle es sich, so die Richterin, „kein Freispruch im Zweifel".
Urteilsbegründung und Aussagen
Für Peterlik ging, wie er im April nach der Urteilsverkündung sagte, „ein fünfjähriges Martyrium" zu Ende. Der 59-Jährige war einst Botschafter und unter anderem Generalsekretär von Außenministerin Karin Kneissl in deren FPÖ-geführten Außenministerium (2017-2019). Das Verfahren galt als eines der politisch brisantesten Strafverfahren Wiens.
Wie der „Kurier" am Donnerstag online berichtete, zog die Staatsanwaltschaft Wien ihre ursprünglich angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nun zurück. Damit wurde der Weg frei für die formelle Rechtskraft. Die Staatsanwaltschaft begründete den Schritt nicht im Detail öffentlich.
Nowitschok, Marsalek und die offene Spur
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, wie die Formel des Nervengifts letztlich zum Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gelangte, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein dürfte. Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek war nicht belegbar, wie aus dem Verfahren hervorging.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift argumentiert, Peterlik habe die Geheimhaltungspflicht verletzt, indem er interne Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen ohne dienstrechtliche Grundlage an Dritte weitergab. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass Peterlik im Rahmen seiner damaligen Funktion als Generalsekretär legitim gehandelt habe.
Verfahrensgang und Verteidigungslinie
Das Landesgericht für Strafsachen folgte im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung. Die Richter argumentierten, dass die Beschaffung des Berichts im Kontext der außenpolitischen Verantwortung Peterliks eine nachvollziehbare dienstliche Motivation gehabt habe. Ein strafbares Verhalten habe nicht festgestellt werden können.
Mit dem Rückzug der Nichtigkeitsbeschwerde ist nun auch die Möglichkeit einer erneuten Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig vom Tisch. Peterlik kann damit auf vollständige Rehabilitierung hoffen, auch wenn die strafrechtliche Bewertung keine Aussagen über politische Verantwortlichkeiten trifft.
Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass der Rückzug einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Staatsanwaltschaft nicht ungewöhnlich sei, wenn die Erfolgsaussichten vor dem Obersten Gerichtshof als gering eingeschätzt würden. Die Entscheidung sei nach Prüfung der Urteilsbegründung getroffen worden.
Innenpolitisch sorgte das Verfahren dennoch über Monate für Diskussionen, weil es die Schnittstellen zwischen Geheimdienst-Aktivitäten, russischer Einflussnahme und österreichischer Außenpolitik berührte. Die FPÖ und einzelne Beobachter hatten eine politische Instrumentalisierung des Verfahrens vermutet.
Politische Einordnung
Peterlik selbst hatte stets seine Unschuld beteuert und die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. In einer Aussendung unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärte er, dass die Verfolgung seine bürgerliche Existenz und Reputation massiv beschädigt habe. Er behielt sich weitere rechtliche Schritte vor.
Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen des Landesgerichts für Strafsachen Wien und beschäftigte das Gericht über mehrere Verhandlungstage. Zeugen wie BVT-Chefinspektor Ott sagten zu den Vorwürfen aus. Die Verteidigung beantragte wiederholt die Einstellung des Verfahrens.
Nun, da der Freispruch rechtskräftig ist, endet ein Strafverfahren, das die österreichische Justiz, die Innenpolitik und die Geheimdienst-Landschaft über Jahre beschäftigt hat. Peterlik kann den Fall seinerseits abhaken – bleibt aber als historische Figur einer politisch aufgeladenen Affäre in Erinnerung.
Fragen & Antworten
Worum wurde Johannes Peterlik angeklagt?
Dem ehemaligen Spitzenbeamten wurde Amtsmissbrauch und Verletzung der Geheimhaltungspflicht zur Last gelegt, weil er einen geheimen OPCW-Bericht zum Nowitschok-Anschlag auf Sergej Skripal ohne dienstliche Erfordernis angefordert und an Egisto Ott weitergegeben haben soll.
Warum ist der Freispruch nun rechtskräftig?
Die Staatsanwaltschaft Wien zog ihre ursprünglich angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 22. April zurück, womit das freisprechende Erkenntnis gemäß §302 (1) StGB und §310 (1) StGB formell rechtskräftig wurde.
Was sagt das Gericht zum Vorwurf der Geheimnisverletzung?
Die Vorsitzende Richterin erklärte, man sei zur Überzeugung gelangt, dass Peterlik kein strafbares Verhalten gesetzt habe, und verwies auf ein klares dienstliches Interesse durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien.