Wien, 30 Juni 2026

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat am Montag eine österreichweit einheitliche und verbindliche Richtlinie für alle medizinischen Gutachterinnen und Gutachter beschlossen, die ab 1. September 2026 in Kraft tritt.

Die neuen Bestimmungen wurden vom Verwaltungsrat der PVA verabschiedet und gelten sowohl für angestellte Gutachterinnen und Gutachter als auch für externe medizinische Sachverständige, die im Auftrag der Pensionsversicherung tätig sind. Die Richtlinie definiere „Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit“, wie aus dem Beschluss hervorgeht.

Mit der Reform reagieren die Verantwortlichen auf eine längere Reihe von Kritik an Begutachtungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Pensionsversicherung. Auslöser war unter anderem ein im Mai des Vorjahres veröffentlichter gemeinsamer Bericht von APA, ORF und Dossier, der Missstände bei Gutachten für Post-Covid- und ME/CFS-Patientinnen und -Patienten aufzeigte. Im Anschluss daran mehrten sich Berichte über Mängel im Umgang mit Versicherten.