Die Bundesregierung plant, das Weiterarbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2027 mit einem neuen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr attraktiver zu machen, wobei die zentralen Maßnahmen erst 2028 in Kraft treten.
Die Reform sieht einen sogenannten Aktivitätsfreibetrag vor, der Personen, die nach dem gesetzlichen Antrittsalter weiterhin erwerbstätig sind, ab 2027 zugutekommen soll. Der Freibetrag ist mit maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt und soll damit einen finanziellen Anreiz setzen, länger im Berufsleben zu bleiben. Damit reagiert die Regierung auf den wachsenden Fachkräftemangel und die steigende Lebenserwartung.
Parallel dazu wird die betriebliche Vorsorge gestärkt, allerdings erst ab 2028. Hintergrund ist, dass die Vorsorge- und Pensionskassen mehr Vorlaufzeit für die technische und organisatorische Umsetzung benötigen. Die Verschiebung um ein Jahr betrifft mehrere zentrale Bausteine des Reformpakets.
