Der Oberste Gerichtshof (OGH) verhandelt am Donnerstag über das erstinstanzliche Urteil gegen René Benko wegen betrügerischer Krida und prüft sowohl die Rechtsmittel des Angeklagten als auch jene der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Im Oktober 2025 war der Signa-Gründer erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil richten sich nun die Rechtsmittel des Angeklagten sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Laut Verteidiger Norbert Wess bekämpft die Verteidigung die Verurteilung ihres Mandanten.
Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist. Im Anschluss ist bereits mit einer Entscheidung der Höchstrichterinnen und Höchstrichter zu rechnen.
