Wien, 08 Juni 2026

Rund 90 von 193 österreichischen Unternehmensverbünden müssen nach einer Prüfung des Finanzministeriums insgesamt etwa 37 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückzahlen, wie aus einem Bericht des Ministeriums hervorgeht.

Die Republik Österreich kann aufgrund eines Präzedenzurteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) bis zu 106 Millionen Euro an ausgezahlten Corona-Hilfen zurückfordern. Der OGH hatte am 28. April 2025 entschieden, dass für staatliche Beihilfen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Mit dieser Begründung wies das Höchstgericht nationale Regelungen zurück und stellte fest: „Das Höchstgericht hatte am 28. April entschieden, dass für staatliche Beihilfen die Limits pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten." Das Urteil stützt sich auf den Grundsatz, dass EU-Recht nationales Recht überlagert.