Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag 14 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair DAC für unzulässig erklärt und damit eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte am Montag insgesamt 14 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Fluglinie Ryanair DAC für unzulässig. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums. Das Höchstgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Klauseln nicht nur intransparent, sondern auch erheblich nachteilig für Konsument:innen seien.

Betroffen sind nach Angaben des VKI unter anderem die 55 Euro teure Check-In-Gebühr am Flughafen, eine 15 Euro-Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte, eine Kleinkindgebühr von 25 Euro sowie Gebühren für obligatorische Familiensitze in Höhe von 6 bis 10 Euro. Auch Klauseln zu Namensänderungen (115 bis 160 Euro) und Umbuchungen (45 bis 60 Euro) wurden beanstandet. Ryanair darf diese Klauseln in Österreich ab Mitte September 2026 nicht mehr verwenden oder sich auf sie berufen.