Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich am Donnerstag mit der Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida, gegen die sowohl der Angeklagte als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt haben.

Hintergrund des Verfahrens

Im Zentrum der Verhandlung steht das erstinstanzliche Urteil gegen Benko, der im Oktober 2025 vom Landesgericht Innsbruck teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Anklage lautete auf betrügerische Krida. Gegen dieses Urteil haben nun sowohl die Verteidigung als auch die WKStA den OGH angerufen. Angesetzt ist die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts von 10 bis 12 Uhr. Im Anschluss ist bereits mit einer Entscheidung der Höchstrichterinnen und Höchstrichter zu rechnen.

Benkos Verteidiger Norbert Wess bekämpft die Verurteilung seines Mandanten. Er hatte im Vorfeld gegenüber der APA bestätigt, dass sein Mandant nicht zur Verhandlung nach Wien kommen werde. Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, wird nicht zur Verhandlung nach Wien kommen. Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben.