Österreich debattiert Fußfesseln für radikale Gefährder nach CSD-Anschlag in Berlin
Wien, 29. Juli 2026
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Kurzfassung
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin mit einer Toten und 31 Verletzten fordern Österreichs Verfassungsschutzchefin Sylvia Mayer und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) den Ausbau von Fußfesseln für radikale Gefährder. Eine Einigung der Ministerien wird im Herbst erwartet.
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin mit einer Toten und dutzenden Verletzten verschärft Österreich die Debatte um elektronische Fußfesseln für radikale Gefährder; Verfassungsschutzchefin Sylvia Mayer und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dringen auf eine Ausweitung des Instruments.
Am Samstagabend war der 21-jährige deutsche Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln Abdul B. mit einem Kleintransporter in die Menschenmenge des Christopher Street Days (CSD) gerast und hatte dabei eine 65-jährige Frau aus Polen getötet. Nach jüngsten Angaben vom Dienstag wurden 31 Menschen verletzt, wie aus den vorliegenden Informationen hervorgeht; einzelne deutsche Berichte sprachen zuvor von 29 Verletzten. Er wurde beim Zugriff der Polizei am Sonntag erschossen, nachdem er die Beamten mit einer Stichwaffe bedroht haben soll.
Die österreichischen Staatsschützer sehen keine Verbindung des Attentäters von Berlin zur Islamistenszene Österreichs. Deutsche Medien hatten zuvor berichtet, dass Abdul B. in den Jahren 2023-24 nach islamischem Recht mit einer Frau aus Salzburg verheiratet gewesen sei; ein Bezug zur organisierten Szene im Nachbarland ließ sich nach Angaben der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) aber nicht erhärten. Abdul B. hatte früher vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen.
Tathergang und Hintergründe des Anschlags
Einige Monate vor der Tat war der bereits mehrfach vorbestrafte Mann wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden, befand sich jedoch zum Tatzeitpunkt auf freiem Fuß. Der Fall weckt Erinnerungen an den Wien-Attentäter Kujtim F., der im November 2020 ebenfalls nach einem gescheiterten IS-Ausreiseversuch eine Tat verübt hatte. Damals waren in der Wiener Innenstadt mehrere Menschen getötet und viele weitere verletzt worden, was die österreichische Sicherheitspolitik nachhaltig verändert hatte.
Vor diesem Hintergrund fordert die Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), den Einsatz von Fußfesseln für aus der Haft entlassene Gefährder, da diese "weiterhin radikalisiert sind". Damit könne man die "größerflächige Überwachung dieser einzelnen Personen ermöglichen", und zudem verhindern, dass diese "bestimmte Örtlichkeiten betreten", sagte Mayer am Dienstag gegenüber dem Ö1-"Morgenjournal".
Mayer und Karner fordern Ausweitung der Fußfessel
Aktuell wird seitens der Regierung auf unterschiedlichen Ebenen über eine Ausweitung des Fußfessel-Einsatzes verhandelt. Allerdings will das Innenressort das Thema mit einer Fußfessel für radikale Gefährder verknüpfen und damit über den bisher anvisierten Bereich häuslicher Gewalt hinaus erweitern. Hier gibt es grundsätzlich zwischen den Ministerien bereits Einigkeit in der Zielsetzung, wie aus den vorliegenden Berichten hervorgeht.
Dabei gibt es eine Arbeitsgruppe aus Justiz-, Innen- und Frauenministerium, die den Einsatz dieses Instruments für Männer, die Frauen gegenüber gewalttätig werden, erörtert. Ob man hier eine Verständigung finden kann, sollte sich im Herbst zeigen. Das Justizressort hielt allgemein fest, dass nach österreichischem Recht eine Freiheitsstrafe unter den jeweils gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen bedingt nachgesehen werden kann. "Auch eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug ist grundsätzlich möglich. Sie kommt aber frühestens nach Verbüßung der Hälfte der unbedingten Freiheitsstrafe in Betracht."
Bestehender Rechtsrahmen durch das TeBG
Mit dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz (TeBG) sei zudem die gerichtliche Aufsicht eingeführt worden. Diese Bestimmung sehe besondere Aufsichtsmaßnahmen nach einer bedingten Entlassung vor, unter anderem in Fällen terroristischer Straftaten. Damit verfügt Österreich bereits über einen rechtlichen Rahmen, der über bestehende Instrumente hinaus auch beim Umgang mit entlassenen Gefährdern greifen könnte.
Mayer sprach von einer "eine niedrige dreistellige Anzahl" von islamistischen Gefährdern in Österreich. Sie bezifferte den Kreis damit erstmals öffentlich genauer und verwies auf die besondere Gefahr, die von Personen ausgehe, die zwar ihre Haft verbüßt hätten, deren ideologische Radikalisierung aber fortbestehe. Diese Personen bräuchten weiter eine engmaschige Beobachtung, um Anschläge zu verhindern.
ÖVP und FPÖ verschärfen den Ton
In das gleiche Horn blies ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl in einer Aussendung: "Im Rahmen unserer Null-Toleranz-Politik gegenüber straffälligen Gefährdern ist die Ausweitung der Fußfessel auf islamistische Hochrisikogefährder der einzig konsequente nächste Schritt." Auch Karner hatte bereits mehrfach darauf gepocht, dass die bestehenden Überwachungsinstrumente konsequenter eingesetzt werden müssten, gerade bei Personen, deren Gefährlichkeit die Haft überdauere.
FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann gab sich ob der Zahl entsetzt. Diese sei "eine direkte Folge der verfehlten und brandgefährlichen Politik der offenen Grenzen". Er forderte eine deutlich härtere Gangart: "Wir brauchen keine Beobachtung, wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik. Diese Gefährder und ihre radikalen Netzwerke gehören nicht überwacht, sie gehören außer Landes geschafft."
Die Salzburger Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) forderte in einer Aussendung umgehend "volle Aufklärung" möglicher Österreich-Bezüge des Täters. Es stelle sich "die dringende Frage, ob der Attentäter möglicherweise von islamistischen Netzwerken beeinflusst wurde, die auch in Salzburg operieren. Oder hatte er gar Mitwisser vor Ort?" Sie betonte, einschlägige Kontakte oder Verbündete des Täters müssten "ausgeforscht und präventiv daran gehindert werden, es ihrem islamistischen Bruder im Geiste irgendwann gleichzutun".
Aus Sicht der Sicherheitsbehörden verlief die Prüfung des Falls bislang negativ: Die österreichischen Staatsschützer sehen keine Verbindung des Attentäters von Berlin zur Islamistenszene Österreichs. Diese Feststellung ist politisch heikel, weil sie die Forderungen nach lückenloser Überwachung einerseits und nach schärferen Abschieberegeln andererseits in ein Spannungsverhältnis zueinander bringt.
Parallelen zum Wien-Attentäter Kujtim F.
Der Anschlag reiht sich in eine Serie islamistisch motivierter Taten in Europa ein, die auch deshalb besondere Aufmerksamkeit erhalten, weil die Täter teils schon vor der Tat polizeilich bekannt waren. Immer wieder verweisen Ermittler darauf, dass eine Verurteilung oder ein Haftaufenthalt die Radikalisierung nicht zwangsläufig beende. Auch die DSN betont, dass die Phase unmittelbar nach einer Haftentlassung als besonders riskant gilt.
Parallelen zum Wien-Attentäter Kujtim F. drängen sich auf. Auch er hatte versucht, nach Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen, war an der Ausreise gehindert worden und hatte anschließend in Wien eine tödliche Attacke verübt. Seither wurden in Österreich etliche gesetzliche Verschärfungen beschlossen, darunter das Terror-Bekämpfungs-Gesetz (TeBG). Der Berliner Fall wird nun als weitere Prüfung dieser Schutzinstrumente gesehen.
Ausblick: Entscheidung im Herbst erwartet
Mit der nun aufkeimenden Debatte um Fußfesseln für radikale Gefährder verschiebt sich die politische Diskussion von der Frage nach Abschiebung und Strafverschärfung hin zu einer technischen Überwachungslösung. Datenschutzrechtliche Fragen, die Abgrenzung zur bestehenden Fußfessel für Gewalttäter gegenüber Frauen und die praktische Umsetzbarkeit im Strafvollzug dürften in den kommenden Monaten die Beratungen prägen.
Beobachter werten den Vorstoß auch als Signal an die Öffentlichkeit, dass die Sicherheitsbehörden aus dem Berliner Anschlag Konsequenzen ziehen wollen, ohne den Ausgang der noch laufenden Ermittlungen abzuwarten. Bis zum Herbst soll eine Verständigung der beteiligten Ministerien erzielt werden. Sollte diese gelingen, wäre Österreich eines der wenigen europäischen Länder, das elektronische Überwachung gezielt auch für entlassene islamistische Gefährder einsetzt.
Fragen & Antworten
Wer ist Sylvia Mayer?
Sylvia Mayer ist die Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Österreich und bezifferte die Zahl islamistischer Gefährder im Land mit einer "niedrigen dreistelligen Anzahl".
Welche Folgen hat der Berliner Anschlag für die österreichische Sicherheitspolitik?
Verfassungsschutzchefin Sylvia Mayer und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordern den Einsatz elektronischer Fußfesseln für aus der Haft entlassene radikale Gefährder; eine Einigung der Ministerien wird im Herbst erwartet.
Warum wird der Wiener Attentäter Kujtim F. in diesem Zusammenhang genannt?
Der Berliner Täter Abdul B. hatte wie Kujtim F. zuvor vergeblich versucht, sich dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen; dieser Fall hatte bereits zu Verschärfungen wie dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz (TeBG) geführt.
Fußfesseln für Gefährder: Österreich reagiert auf | finanz360