Ochsenknecht-Prozess in Innsbruck wird nach erfolgreicher Staatsanwaltschafts-Beschwerde fortgesetzt
Innsbruck, 08 Juli 2026
Sven Mandel / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die diversionelle Erledigung des Verfahrens gegen Jimi Blue Ochsenknecht als Ganzes stattgegeben. Damit muss der Prozess um eine offene Hotelrechnung in Höhe von rund 13.800 Euro vor dem Landesgericht Innsbruck fortgeführt werden. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Innsbruck, 08 Juli 2026
Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die diversionelle Erledigung des Verfahrens gegen den Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht vollumfänglich stattgegeben, sodass der Betrugsprozess um eine offene Hotelrechnung vor dem Landesgericht Innsbruck fortgesetzt werden muss.
Das Oberlandesgericht Innsbruck gab am Mittwoch in einer Aussendung bekannt, dass der Beschwerde der Anklagebehörde vollumfänglich Folge gegeben wurde. Wie ein OLG-Sprecher gegenüber der APA bestätigte, attestierte der Senat dem 34-jährigen Angeklagten ein "mangelndes Unrechtsbewusstsein". Diese Einschätzung schloss sich das Oberlandesgericht an. Nach Ansicht des Gerichts fehlte eine ausreichende Übernahme der Verantwortung, die für eine außergerichtliche Erledigung erforderlich gewesen wäre.
Damit wird das Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die zuvor gewährte Diversion aufgehoben. Wie das Landesgericht Innsbruck mitteilte, sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts final, es kann kein weiteres Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.
Ausgangslage: Fehlende Verantwortungsübernahme
Hintergrund ist ein Betrugsprozess rund um den deutschen Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht. Der 34-jährige Deutsche ist der Sohn von Schauspiellegende Uwe Ochsenknecht und wurde unter anderem durch die Kinderfilm-Reihe "Die Wilden Kerle" bekannt. Dem 34-Jährigen wird schwerer Betrug im Zusammenhang mit einer offenen Hotelrechnung in Höhe von rund 13.800 Euro vorgeworfen.
Am 22. August 2025 hatte das Landesgericht Innsbruck das Strafverfahren gegen den Schauspieler und Sänger mittels einer Diversion – also einer außergerichtlichen Einigung gegen Geldbuße von insgesamt 18.000 Euro beendet. Im August des vergangenen Jahres hatte das Landesgericht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. Der Betrugsprozess endete mit einer Diversion und einer Geldstrafe für Ochsenknecht in Höhe von 18.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft war mit dieser Entscheidung jedoch nicht einverstanden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte daraufhin Beschwerde gegen das Urteil ein. Die Anklagebehörde argumentierte, dass weder die Schadenswiedergutmachung noch das Verhalten des Angeklagten die Voraussetzungen für eine Diversion erfüllen würden. Dagegen erhob die Anklagebehörde Beschwerde, die nunmehr erfolgreich war.
Hintergrund: Geburtstagsparty und unbezahlte Rechnung
Aus Sicht des OLG reichten die geständigen Aussagen und die geleistete Schadenswiedergutmachung nicht aus, "um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten". Eine solche Verantwortungsübernahme sei jedenfalls "Anwendungsvoraussetzung für die Einstellung des Strafverfahrens im Wege der Diversion", wie das Gericht festhielt. Es reichte dem Senat daher nicht aus, dass die Geldbuße bezahlt wurde.
Diese österreichische Form der Verfahrensbeilegung wird Diversion genannt. Im konkreten Fall bedeutete die diversionelle Erledigung, dass es zu keiner Verurteilung beziehungsweise keinem Schuldspruch kam. Stattdessen musste der Beschuldigte eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen, die er nach seiner Festnahme in Raten beglich.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine mehrtägige Geburtstagsfeier Ende 2021 im Vier-Sterne-Hotel "Sonne" in Kirchberg bei Kitzbühel. Ende 2021 feierte der Schauspieler und Sänger im bekannten Vier-Sterne-Hotel "Sonne" in Kirchberg bei Kitzbühel mit mehreren Freunden groß seinen 30. Geburtstag. Après-Ski, exquisite Suiten und edles Essen standen tagelang auf dem Programm.
Festnahme und Untersuchungshaft in Hamburg und Innsbruck
Bei der Abreise verweigerte die Kreditkarte des Künstlers jedoch den Dienst. Trotz mehrfacher Ermahnungen, Ratenzahlungsangeboten und sogar rechtskräftigen Zivilurteilen floss jahrelang kein einziger Cent. Ochsenknecht versprach dem Hotelier Wilhelm Steindl hoch und heilig, den offenen Betrag umgehend zu überweisen, überwies jedoch jahrelang nichts.
Der Hotelchef erstattete Anzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitete und den verschuldeten Promi international zur Fahndung ausschrieb. Im Juni 2025 wurde Ochsenknecht in Hamburg aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Innsbruck in Auslieferungshaft überstellt. Dort wurde zwar die Untersuchungshaft über ihn verhängt.
Erst nach 23 Tagen in Untersuchungshaft wurde die offene Summe von exakt 13.827,30 Euro von dritter Seite beglichen, woraufhin Ochsenknecht gegen Kaution auf freien Fuß kam. Bei seiner Festnahme wurde der offene Geldbetrag schließlich beglichen. Er wurde gegen eine Kaution von 15.000 Euro und unter Auflagen entlassen.
Erste Instanz: Diversion und 18.000 Euro Geldbuße
Im August 2025 musste sich Ochsenknecht wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung in Höhe von knapp 14.000 Euro und des Vorwurfs des schweren Betrugs vor dem Tiroler Landesgericht verantworten. Vor Gericht bekannte er sich insofern schuldig, als er sagte: "Ich will die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich nicht bezahlt habe". Ein formales Geständnis im prozessrechtlichen Sinne legte er jedoch nicht ab.
Im Falle einer Verurteilung wegen schweren Betrugs droht dem Reality-Star im schlimmsten Fall eine empfindliche Freiheitsstrafe. Konkret drohten bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Nach derzeitigem Stand muss das Verfahren nun erneut vor dem Landesgericht Innsbruck aufgerollt werden.
Beschwerde der Staatsanwaltschaft und OLG-Entscheidung
Laut OLG ist die Entscheidung endgültig. "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist final, es kann kein weiteres Rechtsmittel dagegen eingelegt werden", hieß es in der Aussendung. Dagegen sei kein Rechtsmittel mehr zulässig. Damit muss das Strafverfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug fortgesetzt werden.
Ausblick: Fortsetzung des Verfahrens
Einen konkreten Termin für die Fortsetzung gibt es noch nicht. "Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest", teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Wann die neue Verhandlung stattfinden wird, ist derzeit noch offen. Ein genauer neuer Prozesstermin steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest. Auch Genaue Termine sind noch nicht bekannt.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) wollte auch von Ochsenknechts deutschem Anwalt eine Stellungnahme einholen. Sein früherer österreichischer Verteidiger teilte der dpa jedoch mit, dass er den TV-Star nicht mehr vertritt. Damit bleibt zunächst offen, wer den Schauspieler in dem wiederaufgenommenen Verfahren vertreten wird.
Fragen & Antworten
Wer ist Jimi Blue Ochsenknecht?
Jimi Blue Ochsenknecht ist ein 34-jähriger deutscher Schauspieler und Musiker, der unter anderem durch die Kinderfilm-Reihe "Die Wilden Kerle" bekannt wurde. Er ist der Sohn von Schauspiellegende Uwe Ochsenknecht.
Warum wurde die diversionelle Erledigung des Verfahrens aufgehoben?
Das Oberlandesgericht Innsbruck gab der Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt, weil es dem Angeklagten ein "mangelndes Unrechtsbewusstsein" attestierte und die Verantwortungsübernahme als nicht ausreichend für eine diversionelle Einstellung ansah.
Wie geht es mit dem Verfahren nun weiter?
Das Strafverfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug wird vor dem Landesgericht Innsbruck fortgesetzt. Ein konkreter Verhandlungstermin steht bisher nicht fest, ein neuer Prozesstermin ist noch nicht anberaumt.
Ochsenknecht Innsbruck: OLG hebt Diversion auf | finanz360