Innsbruck, 08 Juli 2026

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die diversionelle Erledigung des Verfahrens gegen den Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht vollumfänglich stattgegeben, sodass der Betrugsprozess um eine offene Hotelrechnung vor dem Landesgericht Innsbruck fortgesetzt werden muss.

Das Oberlandesgericht Innsbruck gab am Mittwoch in einer Aussendung bekannt, dass der Beschwerde der Anklagebehörde vollumfänglich Folge gegeben wurde. Wie ein OLG-Sprecher gegenüber der APA bestätigte, attestierte der Senat dem 34-jährigen Angeklagten ein "mangelndes Unrechtsbewusstsein". Diese Einschätzung schloss sich das Oberlandesgericht an. Nach Ansicht des Gerichts fehlte eine ausreichende Übernahme der Verantwortung, die für eine außergerichtliche Erledigung erforderlich gewesen wäre.