Das Bundesministerium für Mobilität hat den neuen österreichischen Verkehrsstrafenkatalog veröffentlicht, der ab dem 1. Jänner in allen Bundesländern einheitlich gilt und im Durchschnitt um rund 50 Prozent höhere Strafen vorsieht.

Mit der neuen Verordnung werden die Strafbeträge für Anonymverfügungen – also für Verwaltungsübertretungen, die ohne Verfahren direkt bezahlt werden – österreichweit vereinheitlicht. „Strafhöhen von Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wurde“, heißt es aus dem Ministerium. Bisher waren nur einzelne Beispiele der neuen Strafhöhen bekannt, in der Verordnung sind nun alle aufgelistet.

Die Erhöhungen fallen je nach Delikt deutlich aus. Wer mit bis zu 30 km/h zu schnell unterwegs ist, „muss je nach Straßentyp und gemessener Geschwindigkeit zwischen 40 und 120 Euro zahlen“. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro bestraft. Hält man an einer Stopptafel nicht vollständig an, „kostet das ab Jänner 70 Euro“. Überholen von rechts kostet 115 Euro, gefährliches Überholen – etwa vor Schutzwegen – 140 Euro.