Bei den im Oktober kontrollierten Belegen in Österreich wurden 130 Fälle mit 260 Einzeldelikten dokumentiert, in denen unmittelbare Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht vorlagen.

Die Kontrollen im Oktober konzentrierten sich dabei unter anderem auf Angaben, die auf Belegen erscheinen müssen. Im Zentrum steht die Kassa-ID, also die Identifikationsnummer eines steuerlich registrierten Kassensystems. Für Betriebe, die der Registrierkassenpflicht unterliegen, ist ihre Angabe grundsätzlich verpflichtend.

Ein Praxisbeispiel betrifft eine gefaltete Straßenbahn-Rechnung. Auf dem Beleg ist keine Kassa-ID angegeben. Damit erfüllt das Dokument die Anforderungen für einen steuerlich registrierten Betrieb nicht, sofern der Betrieb registrierkassenpflichtig ist.

Was die Kontrollergebnisse zeigen

Die Kontrollzahlen beziehen sich auf die im Oktober geprüften Belege. In diesen Checks wurden 130 Fälle erfasst, in denen insgesamt 260 unmittelbare Verstöße gegen die Pflicht zur Registrierkasse festgestellt wurden. Die Fallzahl und die Zahl der Einzeldelikte sind damit getrennte Kenngrößen.