Brüssel, 30 Juni 2026

Ab dem 1. Juli 2026 hebt die Europäische Union die bisherige Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten auf und erhebt stattdessen pro Warengruppe eine Pauschalabgabe von mindestens drei Euro auf Kleinsendungen.

Hintergrund der Reform

Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Zollreform der EU, auf die sich der Rat der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament bereits im März geeinigt hatten. Wie es in den Ratsunterlagen heißt, einigten sich die Gremien darauf, dass die bisherige 150-Euro-Freigrenze abgeschafft wird: „Die Mitgliedsländer der EU hatten sich im Vorjahr darauf verständigt, die geltende 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus China oder Indien abzuschaffen“. Alle EU-Länder sprachen sich laut Ratsangaben für die Abschaffung aus.