Neue EU-Zollregeln: Drei Euro Pauschalabgabe auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten gelten ab Juli
Brüssel, 30 Juni 2026
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Kurzfassung
Ab dem 1. Juli 2026 fällt die bisherige 150-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten weg. Stattdessen wird pro Warengruppe mindestens eine Pauschalabgabe von drei Euro fällig. Die Regelung ist Teil einer umfassenden EU-Zollreform und gilt übergangsweise bis Juli 2028.
Brüssel, 30 Juni 2026
Ab dem 1. Juli 2026 hebt die Europäische Union die bisherige Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten auf und erhebt stattdessen pro Warengruppe eine Pauschalabgabe von mindestens drei Euro auf Kleinsendungen.
Hintergrund der Reform
Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Zollreform der EU, auf die sich der Rat der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament bereits im März geeinigt hatten. Wie es in den Ratsunterlagen heißt, einigten sich die Gremien darauf, dass die bisherige 150-Euro-Freigrenze abgeschafft wird: „Die Mitgliedsländer der EU hatten sich im Vorjahr darauf verständigt, die geltende 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus China oder Indien abzuschaffen“. Alle EU-Länder sprachen sich laut Ratsangaben für die Abschaffung aus.
Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Juli müssen Konsumentinnen und Konsumenten für jede in einer Sendung enthaltene Warenkategorie mindestens drei Euro zahlen. Die Steuer fällt nicht pro Paket an, sondern richtet sich nach den „Zollpositionen“ innerhalb einer Lieferung. „Ab 1. Juli wird die 3-Euro-Importsteuer auf kleine Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro fällig“, heißt es in der Mitteilung. Enthält ein Paket etwa eine Bluse und eine Handyhülle, fallen zwei Abgaben und damit insgesamt sechs Euro an.
Laut EU-Kommission soll die Pauschalabgabe nach Ratsangaben für 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in die EU gelten. Auch Importe aus den USA und Großbritannien sind betroffen. Zusätzlich zur Pauschale können Einfuhrumsatzsteuer und Portogebühren anfallen. Die EU begründet den Schritt mit unfairen Wettbewerbsbedingungen für heimische Händler und mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher: „Laut EU führte die Zollfreiheit zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für Verkaufende und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbrauchende“.
Ausmaß des Paketbooms
Die Reform reagiert auf einen massiven Anstieg der Kleinsendungen. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, von 2022 bis 2024 jedes Jahr verdoppelt. 2024 wurden demnach 4,6 Milliarden solcher Pakete in den EU-Markt verbracht, „equivalent to 12 million per day“. Nach aktuelleren Kommissionszahlen waren es 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert – „ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden)“, wie es in einer Mitteilung heißt.
„Unternehmen von außerhalb der EU hätten damit einen Anreiz, Sendungen von Waren in die Union aufzuteilen, um die Zahlung von Zöllen zu vermeiden“, begründet der Rat den Schritt weiter. Der Rat verwies zudem auf den „exponentiellen Anstieg des E-Commerce“, der zu unlauterem Wettbewerb für EU-Unternehmen geführt und Umweltbedenken aufgeworfen habe. Hintergrund sei auch, dass wachsende Handelsströme, fragmentierte nationale Systeme und sich verändernde geopolitische Realitäten starken Druck erzeugten.
Positionen aus Österreich und der EU
Der Wirtschaftsverband sieht erhebliche Schäden. „Laut Handelsverband liegt das Schadensausmaß allein in Österreich bei bis zu 4,5 Mrd. Euro“, heißt es in einer Aussendung. Der Verband hatte sich nach eigenen Angaben zusammen mit dem europäischen Dachverband Ecommerce Europe zehn Jahre lang für die Abschaffung der Freigrenze eingesetzt. Auch die Wirtschaftskammer Österreich und der Handelsverband hatten ein Ende der Zollbefreiung gefordert. Die österreichischen Minister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Markus Marterbauer (SPÖ) begrüßten die Abschaffung.
Auf dem österreichischen E-Commerce-Markt spielen ausländische Anbieter eine erhebliche Rolle. Laut „E-Commerce Studie“ von KMU Forschung Austria im Auftrag des Handelsverbands „werden rund die Hälfte der Online-Shoppingausgaben in Österreich bei ausländischen Internethändlern getätigt, unter anderem Amazon und Zalando“. Chinesische Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress machen demnach geschätzt zehn Prozent beziehungsweise 1,3 Milliarden Euro des heimischen Onlinehandelsumsatzes aus.
Die Drei-Euro-Pauschale ist allerdings ausdrücklich als Übergangslösung gedacht. „Die Pauschale ist eine Übergangslösung, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein“, heißt es aus Brüssel. Voraussichtlich ab Mitte 2028 soll eine neue EU-Zolldatenplattform technisch einsatzbereit sein. „Sobald die geplante EU-Zolldatenplattform technisch einsatzbereit ist, werden somit für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, Zölle gelten. Dies sollte voraussichtlich ab Mitte 2028 der Fall sein“, so die Mitteilung. Bis dahin gilt die Pauschale, die laut EU-Kommission zunächst bis 1. Juli 2028 befristet ist.
Übergangslösung bis 2028
Die Reform sieht zudem den Aufbau einer neuen EU-Zollbehörde vor, die die Plattform überwachen und den nationalen Behörden einen umfassenden Überblick über Lieferketten und Produktionsprozesse der importierten Waren geben soll. Eine eigens eingerichtete digitale Zollabwicklung soll die Abwicklung erleichtern. Bis dahin müssen Marktteilnehmer jedoch die sogenannte Vorverzollung umsetzen. „Dabei wird die Ware schon in China für den freien Verkehr in der EU verzollt. Viele Anbieter ziehen sich daher kurzfristig aus dem Geschäft zurück“, warnt Roman Koidl, CEO des Berliner Zollspezialisten eClear.
Verbraucherinnen und Verbraucherinnen müssen sich auf höhere Preise und eine komplexere Abwicklung einstellen. Wer ein Paket aus dem Nicht-EU-Ausland bestellt und dessen Sendung nicht vorverzollt wurde, muss laut DHL-Zahlen mit einer zusätzlichen Pauschale von 7,50 Euro an der Haustür rechnen, „plus die vorher bezahlten Steuern und Gebühren“. „In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung“, erklärt ein DHL-Sprecher. Das Unternehmen rechne damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland über zwei unterschiedliche Systeme vorverzollt seien und normal zugestellt würden; für die übrigen 10 bis 15 Prozent zahle DHL die Steuern und Gebühren zunächst selbst.
Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten
Die Konsumentenschutzorganisation Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt, vor einer Bestellung in einem Drittstaat die Versandinformationen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ungewöhnlich lange Lieferzeiten zu prüfen. „Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU kommt“, so die Organisation. Der deutsche Zoll rät, in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers nachzuschauen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt ist. Die Verbraucherzentrale Berlin weist zudem darauf hin, dass weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer anfalle und manche Kurierdienste eine zusätzliche Servicepauschale für die Zollanmeldung erheben.
Plattformen wie Shein und Temu dürften die Kosten zumindest teilweise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. „Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen“, sagt die E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes. Auch Alien Mulyk, designierte Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), warnt: „Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten.“ Der Handelsforscher Lars Hofacker vom EHI Retail Institute erwartet „eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten“ und geht davon aus, dass die Zusatzkosten „zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben“ werden.
Reaktion der Plattformen
Gleichzeitig reagieren die großen chinesischen Anbieter mit dem Aufbau europäischer Lager. „Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen“, sagt Samina Sultan vom Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut (IW). Shein hat nach Unternehmensangaben bereits ein robotergestütztes Lager mit 740.000 Quadratmetern in Polen eröffnet. Allerdings sehen Branchenkenner darin einen tiefgreifenden Wandel: „Wir erwarten eine drastische Reduzierung des Sortiments auf die Top-Seller. Der Charme eines breiten, vielfältigen Sortiments, das schnell und günstig war, kann mit teuren Warenlagern in Europa nicht aufrechterhalten werden“, so Koidl. Er prognostiziert, dass die Entscheidung der EU die Menge von über 5 Milliarden Kleinpaketen pro Jahr um zwei Drittel einbrechen lassen wird.
In Österreich kommt zum EU-Zoll noch eine nationale Paketabgabe hinzu. Ab dem 1. Oktober ist in Österreich eine Paketabgabe für große Online-Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro geplant. „Laut Handelsverband wird die Abgabe 16 Online-Händler und -Marktplätze betreffen“, heißt es. Damit sollen die heimischen Anbieter, die derzeit unter dem Billigimport aus Asien leiden, zusätzlich entlastet werden. Auch die EU hatte zusätzlich eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes online bestellte und in die EU eingeführte Produkt ab dem 1. November angekündigt; diese Maßnahme ist allerdings „noch nicht endgültig beschlossen“.
Zusätzliche nationale Maßnahmen
Verbraucherschützer sehen auch gesundheitliche Risiken, die durch die Reform eingedämmt werden sollen. „2025 seien 60 Prozent der online gekauften Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel betroffen gewesen“, also nicht den EU-Standards entsprechend, teilte die EU-Kommission mit. Die EU-Kommission betont zudem, dass Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der neuen Pauschalabgabe verantwortlich seien. Umweltschützer kritisieren zugleich den Trend zu kostenlosen Rücksendungen: „Ein Großteil der Pakete wird zudem meist kostenlos zurückgeschickt, was zu hohem Transport- und Verpackungsaufwand führt und von Umweltschützern darum schwer kritisiert wird“.
Koidl sieht indes Grenzen der neuen Regelung: „Ein beliebtes Missverständnis sei, dass durch die Einführung der Paketgebühr der weitgehend unkontrollierte Import von schädlichen oder nicht zugelassenen Produkten stark zurückgehen wird“. Denn entsprechende Datenbanken für Produktinformationen existierten bereits. eClear fordert daher „den digitalisierten Artikelpass“, der „Transparenz“ schaffe und „für faire Wettbewerbsbedingungen“ sorge. Er soll per QR- oder Barcode direkt am Produkt Auskunft über Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit geben.
Ob die Reform wie geplant Wirkung entfaltet, hängt nicht zuletzt von der technischen Umsetzung ab. Der Branchenverband BPEX, zu dem FedEx, UPS, Hermes, DPD und GLS gehören, warnt: „Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abwicklung entstehen können“. Bis die neue Plattform steht, müssen Marktteilnehmer die Vorverzollung umsetzen – und viele kleine Anbieter ziehen sich laut eClear zurück. „Wettbewerbsfähig blieben nur jene, die ihren Warenverkehr bereits vollständig digitalisiert haben“, so Koidl.
Fragen & Antworten
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 beim Zoll auf Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland?
In Österreich ist zusätzlich ab dem 1. Oktober eine nationale Paketabgabe für große Online-Händler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz vorgesehen, die laut Handelsverband 16 Anbieter und Marktplätze betrifft.
3-Euro-Zoll auf Pakete ab Juli 2026: Was Besteller wissen | finanz360