Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Pkw in der EU mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein, wie der Automobilclub ÖAMTC unter Verweis auf die EU-Verordnung 2019/2144 mitteilt.
Die neuen Vorgaben betreffen eine Reihe von Assistenzsystemen, die künftig in jedem Neufahrzeug serienmäßig vorhanden sein müssen. Dazu zählen laut ÖAMTC unter anderem ein Notbremsassistenzsystem, ein Unfalldatenspeicher sowie eine Rückfahr-Assistenz. Auch Systeme zur Warnung vor Ablenkung und Müdigkeit werden verpflichtend.
Welche Systeme werden Pflicht
Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144, die einheitliche Mindeststandards für die Fahrzeugsicherheit in der gesamten Europäischen Union festlegt. Ziel der Regelung ist es, den Schutz besonders gefährdeter Gruppen im Straßenverkehr zu erhöhen – etwa Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Kinder und ältere Menschen.
