Die Wiener Staatsanwaltschaft hat am Montag eine weitere Anklage gegen den ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, sowie gegen seinen früheren Vorgesetzten Martin Weiss beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht.
Den beiden Beschuldigten wird die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung zur Last gelegt. Wie die Anklagebehörde am Montag per Presseaussendung bekannt gab, richtet sich der neue Strafantrag gegen den früheren BVT-Chefinspektor Ott sowie seinen ehemaligen Vorgesetzten, den früheren BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss.
Vorwurf: Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Dem nunmehrigen Strafantrag zufolge sollen Ott und Weiss Urheber des sogenannten "BVT-Konvoluts" sein. Es geht um ein 26-seitiges Konvolut mit Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums samt ihrer dienstlichen Verwendung, das Ott dem Journalisten postalisch übermittelt haben soll.
Ott soll im Sommer 2017 einem Journalisten geheime Informationen über den Verfassungsschutz anvertraut bzw. zugänglich gemacht haben. Konkret wird ihm zur Last gelegt, ihm "ausschließlich wegen seines Amtes anvertraut oder zugänglich gewordene" Informationen offengelegt zu haben.
