Wien, 10 Juli 2026

Der österreichische Nationalrat hat am Freitag das Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 beschlossen und ist anschließend in die Sommerpause gegangen.

Der Nationalrat hat am Freitag das Doppelbudget für die kommenden beiden Jahre beschlossen. „Der Nationalrat beschließt am Freitag das Doppelbudget für die kommenden beiden Jahre“, hieß es aus dem Plenum. Nach den Schlussabstimmungen verabschiedete sich das Parlament in die Sommerpause.

Beschlossen wurden die Bundesfinanzgesetze für 2027 und 2028 sowie der Finanzrahmen. „Anschließend finden die Schlussabstimmungen über die Bundesfinanzgesetze für 2027 und 2028 sowie den Finanzrahmen statt“, teilte die Parlamentsverwaltung mit.

Schlussabstimmungen und Sommerpause

Die Budgetberatungen waren zuvor in den dritten Tag gegangen. Im Plenum standen zuletzt noch die Kapitel Familie und Jugend, Mobilität, Forschung, Verteidigung sowie Finanzen zur Debatte.

Im Entwurf für das kommende Jahr wird ein Rückgang des Budgetdefizits auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) angepeilt. „Angepeilt wird in dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr ein Rückgang des Budgetdefizits auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)“, heißt es dazu.

Defizitpfad und EU-Vorgaben

Für 2028 sieht der Plan wieder eine Defizitquote von 3 Prozent des BIP vor. Damit würde Österreich den von der EU erlaubten Wert wieder erreichen. „2028 sollen wieder die in der EU erlaubten 3 Prozent erreicht werden“, erklärte die Regierung.

Gelingt dieser Konsolidierungspfad, könnte Österreich das EU-Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits verlassen. Die EU-Kommission hatte das Defizitverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil die Defizitquote über der 3-Prozent-Grenze lag.

Doppelbudget statt Einzelbudget

Mit dem Doppelbudget weicht die Regierung vom üblichen Budgetrhythmus ab. Normalerweise wird das Budget im Herbst und nur für das Folgejahr vorgelegt. „Normalerweise wird das Budget im Herbst und nur für das Folgejahr vorgelegt“, hieß es dazu.

Die Vorlage eines Doppelbudgets verlängert den Planungszeitraum über das gewohnte Maß hinaus. Damit steigen die Unsicherheiten bei der Budgetplanung. „Allerdings ist die Budgetplanung diesmal mit höheren Unsicherheiten behaftet, weil der Planungszeitraum wegen der frühen Vorlage eines Doppelbudgets – normalerweise wird das Budget im Herbst und nur für das Folgejahr vorgelegt – weiter in die Zukunft als üblich reicht“, so die Begründung.

Höhere Unsicherheiten durch längeren Planungszeitraum

Diese Unsicherheiten betreffen vor allem die Einnahmenseite. Konjunkturelle Schwankungen, die Entwicklung der Energiepreise und geopolitische Risiken wirken sich stärker auf einen Mehrjahresplan aus als auf einen Einjahresvoranschlag.

Auf der Ausgabenseite schlagen die geplanten Investitionen in Forschung und Verteidigung zu Buche. Beide Bereiche waren in den letzten Tagen der Beratungen Schwerpunkte der Debatte. Auch das Kapitel Mobilität wurde ausführlich behandelt.

Das Kapitel Familie und Jugend betrifft unmittelbar die Leistungen für Kinderbetreuung, Familienbeihilfe und Jugendförderung. Die Opposition hatte im Vorfeld höhere Mittel für diese Bereiche gefordert.

Kapitel Familie, Jugend, Forschung und Verteidigung

Die Bundesfinanzgesetze bilden die rechtliche Grundlage für die Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Ohne ihren Beschluss darf der Bund keine rechtsverbindlichen Auszahlungen für die jeweiligen Jahre vornehmen.

Mit dem Finanzrahmen wird ein verbindlicher Ausgabenpfad für mehrere Jahre festgelegt. Dieser dient als Orientierung für die Ressorts und wird jährlich aktualisiert.

Ausblick auf den Herbst

Nach der Schlussabstimmung und der Sommerpause wird sich der Nationalrat im Herbst mit dem Budgetvollzug und möglichen Nachtragsbudgets befassen. Sollten die Wirtschaftsprognosen abweichen, könnte ein Nachtragshaushalt erforderlich werden.

Das Doppelbudget ist Teil einer breiteren Strategie der Regierung, die EU-Fiskalregeln einzuhalten und die Schuldenquote schrittweise zu reduzieren. Die nächsten budgetpolitischen Weichenstellungen werden im Herbst erwartet.

Damit endet die parlamentarische Budgetsaison für heuer voraussichtlich im Herbst mit der Behandlung eines allfälligen Nachtragsbudgets. Bis dahin gelten die beschlossenen Bundesfinanzgesetze als finanzgesetzliche Grundlage.