Berlin, 27 August 2026
Die Linkspartei bewirbt einen erneuten Mietendeckel für Berlin mit dem Argument, ein solches Vorhaben sei verfassungsrechtlich zulässig, und beruft sich dabei auf den Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen.
Die Linkspartei geht mit der Forderung nach einem Mietendeckel in den Berliner Wahlkampf und argumentiert, ein solches Vorhaben sei verfassungsgemäß. Als wissenschaftliche Stütze verweist die Partei auf den Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen, der diese Einschätzung teilt.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021. Damals erklärten die Karlsruher Richterinnen und Richter den von der damaligen rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin erlassenen Mietendeckel für ungültig. Begründet wurde dies mit der Gesetzgebungskompetenz, die nicht bei den Ländern, sondern beim Bund liege.
Das Urteil aus Karlsruhe
Wörtlich erklärten die Richterinnen und Richter: „Es hatte den Mietendeckel der damaligen rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin für ungültig erklärt, da die Gesetzgebungskompetenz nicht bei den Ländern, sondern beim Bund liege." Damit war das Berliner Vorhaben gescheitert.
