Berlin, 04 Juni 2026

Das Landgericht Berlin hat einen 45-jährigen Erzieher wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt, nachdem er vier Pflegekinder über mehr als neun Jahre hinweg körperlich und psychisch misshandelt haben soll.

Die Taten ereigneten sich nach Angaben des Gerichts zwischen Februar 2010 und August 2019 in einer familienanalogen Wohngruppe in Berlin-Spandau und im brandenburgischen Oranienburg im Landkreis Oberhavel. Die Geschwister waren zu Beginn zwischen zwei und acht Jahre alt. Die Wohngruppe wurde von dem Angeklagten und seiner Ehefrau geleitet. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Wohngruppe verfügten beide demnach erst seit Kurzem über eine abgeschlossene Erzieherausbildung und hatten kaum Berufserfahrung.

Die Richterin führte in der Urteilsbegründung aus, dass körperliche und psychische Gewalt zum Alltag der Kinder gehörten. Die Richterin erklärte wörtlich: „Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt“. Die Kinder hätten demnach unter anderem sogenannte Polizeigriffe über sich ergehen lassen müssen, seien wiederholt an den Haaren gezogen, beschimpft und nachts aus dem Schlaf gerissen worden, wenn es am Tag Vorfälle gegeben habe.