Mehr als 52.000 Menschen, die vom NS-Regime verfolgt wurden oder zu deren Nachkommen zählen, haben seit Anfang 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung erhalten.

Hintergrund der Reform

Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Ferat Kocak hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres beim Bundesverwaltungsamt insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung gestellt. 52.180 Menschen erhielten in diesem Zeitraum die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten war im Jahr 2021 durch eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes deutlich erweitert worden. Anspruch auf den deutschen Pass haben demnach Juden und andere Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum Kriegsende 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder – vor dem 26. Februar 1955 – aufgegeben haben. Eingeschlossen sind laut Bundesregierung auch jene, die damals "von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren".