Saarbrücken, 13 Juni 2026

In Deutschland darf Aufstrich aus Früchten ab diesem Freitag wieder als „Marmelade" auf dem Glas stehen, während Honig künftig alle Ursprungsländer mit Gewichtsanteil auf dem Etikett nennen muss.

Die neue Regelung gilt ab dem 13. Juni 2026 und ist das Ergebnis einer Verordnung des Bundesagrarministeriums, mit der eine bereits vor zwei Jahren geänderte EU-Richtlinie – die sogenannte Frühstücksrichtlinie – national umgesetzt wird. Bisher schrieb EU-Recht vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade" bezeichnet werden durften; alles andere musste als „Konfitüre" etikettiert werden. Diese Einschränkung fällt nun weg.

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Briten zurück, wo „Marmalade" traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird. Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten sie gefordert, dass nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten auch „Marmelade" heißen dürfen, und hatten damit Erfolg. Die heutige Öffnung wird von Beobachtern auch symbolisch mit dem Brexit in Verbindung gebracht.