Wien, 07 Juni 2026

In Österreich tritt am 14. Juni 2026 die nationale Umsetzung der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie in Kraft, durch die Produkte aus allen Obstarten im Handel wieder als "Marmelade" bezeichnet werden dürfen.

Die Regelung beendet ein Kapitel, das umgangssprachlich als "Marmeladestreit" bekannt ist. Bisher hatte das EU-Recht vorgeschrieben, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Mit der sogenannten "EU-Frühstücksrichtlinie", die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde und Mitte des Monats zur Anwendung kommt, ändert sich das.

Hintergrund des Marmeladestreits

Hintergrund der jahrzehntelangen Namenseinschränkung war, dass Großbritannien die Bezeichnung 1979 für ihre Orangenmarmelade durchgesetzt hatte. Nach dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 musste das Land die entsprechende Verordnung trotz Protesten übernehmen. Eine Ausnahmeregelung nach dem sogenannten "Marmeladestreit" sah 2004 vor, dass Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, wieder Marmelade heißen dürfen. Das galt allerdings nur für kleinere Hersteller zur Vermarktung auf lokalen Märkten, für den Großhandel und Supermärkte galt die Regelung nicht.