Die Linke prüft nach den Worten ihrer Vorsitzenden Ines Schwerdtner eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, das am Mittwoch in Kraft getreten ist.

Die frühere Leistung Bürgergeld heißt nach Angaben der Bundesregierung nun „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Mit der Reform werde der Druck auf Empfänger erhöht, eine Stelle anzunehmen. „Wirken Bezieher nicht mit, kann die Leistung monatlich gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden“, heißt es aus Regierungskreisen.

Schwerdtner kündigte den Gang nach Karlsruhe in den TV-Sendern RTL und ntv an. „Dagegen prüfen wir jetzt eine Verfassungsklage, weil das Bundesverfassungsgericht schon 2019 geurteilt hat, dass das tatsächlich gegen unsere Verfassung verstößt, die Menschen total zu sanktionieren“, sagte die Parteivorsitzende in der Sendung „Frühstart“. Sie verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das ihrer Auffassung nach Totalsanktionen als verfassungswidrig einstuft.

Streit um Sanktionen und Verfassung