Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am Freitag die Klagen zweier ehemaliger Volkswagen-Manager auf Schadenersatz in Millionenhöhe abgewiesen.
Die beiden Kläger, die dem oberen Führungskreis von Volkswagen angehörten, hatten von ihrem Arbeitgeber zusammen 7,5 Millionen Euro gefordert. Sie beriefen sich auf das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und verlangten Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.
Die Männer gaben an, sie seien nach internen und externen Hinweisen auf angebliche Missstände im Unternehmen benachteiligt und zurückgesetzt worden. Konkret ging es um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in den Hochdächern zweier VW-Nutzfahrzeugmodelle.
Hintergrund des Rechtsstreits
Bereits im Juni des Vorjahres hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klagen in erster Instanz abgewiesen. Die Berufungskammer des Landesarbeitsgerichts bestätigte diese Entscheidung nun.
