Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat am Freitagmorgen entschieden, dass die schwarz-grüne Landesregierung ihre verfassungsmäßige Informationspflicht gegenüber dem Landtag im Zusammenhang mit der Northvolt-Batteriefabrik bei Heide verletzt hat.

Die von den Fraktionen von FDP und SPD eingereichte Organklage hatte damit Erfolg. Die Abgeordneten beider Oppositionsparteien fühlten sich vor der parlamentarischen Entscheidung über die Landesbürgschaft unzureichend über die finanziellen Risiken des Projekts informiert.

Gerichtspräsident Christoph Brüning erklärte in der Urteilsbegründung, die Regierung habe es versäumt, die Parlamentarier vor der entscheidenden Ausschusssitzung im Januar 2024 rechtzeitig über Bedenken hinsichtlich der Gesamtfinanzierung von Northvolt zu unterrichten. Das Gericht kam einstimmig zu dem Schluss, dass die Landesregierung nicht rechtzeitig über die Zweifel informiert habe.