Kommission erhebt schwere Vorwürfe: Systemische Mängel im österreichischen Strafvollzug aufgedeckt
Wien, 06. Juli 2026
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Kurzfassung
Eine vom Justizministerium eingesetzte Kommission hat am Montag in einem 180 Seiten umfassenden Bericht erhebliche strukturelle Mängel im österreichischen Strafvollzug dokumentiert. Auslöser war der Tod eines psychisch kranken Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg im Dezember 2025.
Eine vom Justizministerium eingesetzte Expertenkommission hat am Montag in Wien ihren 180 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht vorgelegt, der systemische Mängel im österreichischen Strafvollzug aufzeigt und 78 Empfehlungen zur Reform enthält.
Auslöser: Tod eines psychisch kranken Häftlings in Hirtenberg
Anna Sporrer hatte die fünfköpfige Kommission im Februar dieses Jahres eingesetzt, nachdem ein psychisch kranker Häftling der Justizanstalt Hirtenberg am 3. Dezember 2025 an den Folgen von Verletzungen gestorben war, die ihm im Vorfeld eines geplanten Häftlingstransports zugefügt worden waren. Der Leiter der Kommission, Wolfgang Gratz, präsentierte den Bericht am Montag im Justizministerium und sprach von einem „erheblichen Reformbedarf“.
Bezogen auf den konkreten Anlassfall wäre der Tod des Häftlings „mit erheblicher Wahrscheinlichkeit“ zu verhindern gewesen, wären Empfehlungen der internen Revision und der Volksanwaltschaft in der Vergangenheit aufgegriffen und früher umgesetzt worden, bemerkte Gratz. Er habe festgestellt, „dass sich die Situation in den Justizanstalten rasch verbessert – für die Inhaftierten, aber vor allem für das Personal, das bereits am Limit ist“, sagte der Kommissionsleiter weiter.
Schwere Versäumnisse im konkreten Anlassfall
Die Kommission zeichnete in ihrem Bericht ein Bild schwerwiegender Versäumnisse. Demnach war der psychisch erkrankte Häftling in Hirtenberg „fehlplatziert“ und hätte in eine Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gehört. Die besonders gesicherte Zelle, in die der Insasse verbracht wurde, sei laut Kommission „gänzlich ungeeignet für die Durchführung einer adäquaten psychiatrischen Akutbehandlung“ gewesen.
Wie der „Falter“ berichtete, war der von einem Psychiater als „akut psychotisch, desorganisiert und nicht in der Lage, Gefahren für sich und andere einzuschätzen“ beschriebene Häftling in einer Isolationszelle medizinisch untersucht worden. Aufgrund fehlender Bettenzusage sei „trotz klarer und bereits am Vortag fachärztlich bestätigter Indikation“ eine Überstellung in ein Krankenhaus nicht erfolgt. Der Mann sei zudem unter „völlig unzureichender Information zu dessen Krankheitsgeschichte“ von der Justizanstalt Stein nach Hirtenberg verlegt worden, wobei die Justizwache im Hinblick auf das Krankheitsbild im Unklaren geblieben sei.
Als die Situation in der Zelle eskalierte, hätten die mit dem Mann betrauten Justizwachebeamten nicht die notwendigen Fähigkeiten gehabt, „auf einen psychiatrischen Akutfall angemessen zu reagieren“. Die Beamten hätten Schläge und „Kampftechniken“ eingesetzt, „die zur Bewältigung der Situation unbrauchbar und unangemessen waren“, kritisierte die Kommission. Gratz zeigte sich überrascht, „wie drei verschiedene Personengruppen – Anstaltsleiter, Justizwachebeamten sowie jene in Ausbildung – ein gemeinsames Bild zeichneten“.
Strukturelle Probleme: Überbelag und Personalmangel
Die Haftbedingungen bedürften „einer markanten Verbesserung“, sagte Gratz bei der Vorstellung des Untersuchungsberichts. Er billigte dem Strafvollzug und insbesondere den sogenannten forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ) zu, dass der Überbelag in den Justizanstalten und personelle Engpässe im Exekutiv- und bei den Fachdiensten schwierige Rahmenbedingungen schaffen. Allerdings: „Hätte man die Empfehlungen der vergangenen 25 Jahre umgesetzt, wäre der Todesfall mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen.“ Das sei die schlechte Nachricht, so Gratz.
Die Kommission dokumentierte in ihrem Bericht zahlreiche strukturelle Probleme. So gebe es auf der einen Seite zu wenig Personal: Auf einen Beamten kommen in Österreich 2,3 Insassinnen und Insassen; im EU-Schnitt seien es nur 1,6. Überbelag, Personalmangel, selbst- und fremdgefährdende Ausstattung besonders gesicherter Hafträume, dramatisch steigende Suizidzahlen und mangelnde Deeskalationsschulungen des Personals gehörten zu den zentralen Kritikpunkten.
Psychiatrische Versorgung als Kernproblem
Eine besondere Sorge der Kommission galt der psychiatrischen Versorgung. Diese sei „prekär“, urteilte auch die Volksanwaltschaft. Der Häftling hätte nicht in eine normale Justizanstalt gehört, sondern in eine spezialisierte Einrichtung. Koenig kündigte eine eigene Station für psychische Akutfälle im Normalvollzug an, die im ersten Quartal 2027 in der Justizanstalt Stein eingerichtet werden soll. Darüber hinausreichende eigene Stationen zur psychiatrischen Versorgung werde man „nicht stemmen können“, bedauerte Koenig unter Verweis auf das Justizbudget.
Justizministerin Sporrer kündigte an, dass es kein „Weiterwurschteln wie bisher“ mehr geben werde. Aufgrund der 78 Empfehlungen solle eine „Gesamtstrategie“ entwickelt werden, um den Ist-Zustand so schnell wie möglich zu verbessern. Bis Ende 2026 sei die österreichweite Ausrollung von Bodycams im Strafvollzug vorgesehen. Zudem kündigte die Ministerin Deeskalationskurse für Beamtinnen und Beamte sowie ein „leicht verständliches Praxishandbuch“ mit Richtlinien zur Neuregelung von medizinischen Zwangsbehandlungen an.
Konkrete Reformschritte angekündigt
Sowohl die Justizministerin als auch der Leiter der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen, Friedrich Alexander Koenig, betonten, dass in den vergangenen Monaten auf den Fall reagiert worden sei. Besonders gesicherte Zellen mit „Betonbetten“ gebe es im Strafvollzug nicht mehr, entsprechende bauliche Maßnahmen seien getroffen worden, sagte Sporrer. Auch die Volksanwaltschaft habe „gravierende strukturelle Mängel“ festgestellt.
Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) zeigte sich bestätigt durch die Ergebnisse. „Ob es sich um den Personalmangel handelt, um den Überbelag, um selbst- und fremdgefährdende Ausstattung besonders gesicherter Hafträume, um dramatisch steigende Suizidzahlen oder mangelnde Deeskalationsschulungen des Personals – all die Punkte, die der Bericht der Untersuchungskommission als problematisch skizziert, werden von der Volksanwaltschaft seit Jahren in den Parlamentsberichten dokumentiert“, sagte sie. Die Volksanwaltschaft hoffe, „dass die Appelle der Volksanwaltschaft in Zukunft nicht als Kritik, sondern als wertvolle Ressource aufgenommen werden“.
Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft
Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Österreich sah am Montag „gravierende strukturelle Mängel“. In einer Aussendung hieß es: „Wie ein Staat mit Menschen umgeht, denen er die Freiheit entzogen hat, ist ein Gradmesser für seine rechtsstaatliche Verfassung.“ Volksanwältin Schwarz formulierte es ähnlich: „Wären die jahrelangen Empfehlungen der Volksanwaltschaft umgesetzt worden, wäre es vermutlich nicht zum tragischen Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg gekommen.“
Gratz forderte einen raschen „Kompetenzaufbau“ im Umgang mit psychisch auffälligen Insassen. Dieser sei „rasch in Angriff zu nehmen“, heißt es in dem Bericht. Darüber hinaus bemängelte die Kommission, dass es im Strafvollzug „keine Personalentwicklungsstrategie“ gebe, somit keine richtungsweisende Definition von Zielen und keine Kriterien für die Verteilung knapper Ressourcen.
Suizidzahlen als dunkles Kapitel
Die Kommission wies zudem auf eine besorgniserregende Entwicklung hin: In den vergangenen 25 Jahren habe die Zahl der Suizide in den Justizanstalten um über 300 Prozent zugenommen. „Bedauerlich ist, dass erst der Tod eines Menschen zu einem Umdenken im Justizministerium geführt hat“, kommentierte ein Sprecher. „Doch dem Dank müssen Taten folgen“, mahnte die Volksanwaltschaft in Anspielung auf bisherige Reformversprechen.
Die insgesamt 78 Empfehlungen der Kommission zielen auf eine umfassende Reform des Strafvollzugs: bessere Personalausstattung, spezialisierte Stationen für psychisch kranke Häftlinge, verpflichtende Deeskalationsschulungen, Bodycams, ein neues Praxishandbuch sowie ein klares Konzept für die Verlegung akut psychotischer Insassen. Die Justizministerin will den Bericht nun analysieren und in eine „Gesamtstrategie“ überführen, um die Lage in den österreichischen Justizanstalten „raschest möglich zu verbessern“.
Mit dem Vorliegen des Berichts endet die Arbeit der fünfköpfigen Kommission. Ob die Empfehlungen tatsächlich umgesetzt werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen – nicht zuletzt an der Frage, ob die angekündigte psychiatrische Station in Stein planmäßig Anfang 2027 ihren Betrieb aufnehmen kann und ob das Justizbudget die nötigen Mittel für weitere Reformschritte hergibt.
Fragen & Antworten
Wer ist Wolfgang Gratz und welche Rolle spielt er in dem Bericht?
Wolfgang Gratz ist der Leiter der fünfköpfigen Expertenkommission, die Anna Sporrer nach dem Tod eines Häftlings in Hirtenberg eingesetzt hatte. Er präsentierte den 180 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht am Montag im Justizministerium und sprach von einem „erheblichen Reformbedarf“.
Was geschah mit dem Häftling in der Justizanstalt Hirtenberg?
Ein psychisch kranker Insasse wurde am 3. Dezember 2025 tot in der Justizanstalt Hirtenberg aufgefunden; er war zuvor von Justizanstalt Stein dorthin verlegt worden. Laut Kommissionsbericht schlugen Beamte den Mann im Vorfeld eines Transports und setzten dabei „Kampftechniken“ ein, die zur Bewältigung der Situation unangemessen waren.
Welche konkreten Maßnahmen kündigte Anna Sporrer an?
Sporrer kündigte eine „Gesamtstrategie“ auf Basis der 78 Empfehlungen an, die österreichweite Ausrollung von Bodycams bis Ende 2026, verpflichtende Deeskalationskurse für Bedienstete und ein „leicht verständliches Praxishandbuch“ für den Umgang mit psychisch auffälligen Häftlingen.
Hirtenberg-Kommission: Systemische Mängel im Strafvollzug | finanz360