Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat in dieser Woche Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart; künftig sollen Beschäftigte diese bereits ab dem ersten Krankheitstag ihrem Arbeitgeber vorlegen und die telefonische Krankschreibung soll ersatzlos gestrichen werden.

Die Bundesregierung hatte die Pläne am Donnerstag mitgeteilt. Ziel der Koalition ist es nach eigenen Angaben, den hohen Krankenstand zu senken und die Wirtschaft zu stärken. Die Koalition setzt dabei auch auf ein Primärarztsystem: Hausärzte sollen Patienten gezielter an Fachärzte vermitteln und so Wartezeiten verkürzen. Außerdem ist eine sogenannte Termingarantie Fachärzte Teil des Reformpakets.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht in der Reform eine Rückkehr zu den Regelungen, die vor der Corona-Pandemie galten. „Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten“, sagte Merz. Derzeit ist das Attest erst ab dem dritten Tag erforderlich, ein Krankenschein kann vom Arzt ausgestellt werden. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich schon für den ersten Krankheitstag erforderlich sein.

Beschluss des Koalitionsausschusses

Merz wies zugleich darauf hin, dass Arbeitnehmer nicht zwingend am ersten Tag in die Praxis müssten: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.“ Ärzte könnten eine Arbeitsunfähigkeit schon heute in Ausnahmefällen rückwirkend bescheinigen, maximal für drei Tage. Auch kann per Videosprechstunde weiterhin eine Krankschreibung ausgestellt werden; fest steht bislang nur, dass die Videosprechstunde erhalten bleiben soll.