Die österreichische Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat in ihrem Regierungsprogramm die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft verankert; für die Umsetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.
Die Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich in ihrem Regierungsprogramm auf die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft verständigt. Damit soll – so die Koalitionspartner – die Verfolgung schwerer Straftaten künftig zentraler und effizienter organisiert werden. Der genaue Zuschnitt der neuen Behörde, ihre Zuständigkeiten und ihr Verhältnis zu den bestehenden Staatsanwaltschaften sind bislang nicht im Detail öffentlich festgelegt.
Warum eine Zweidrittelmehrheit nötig ist
Für die verfassungsrechtliche Umsetzung der Bundesstaatsanwaltschaft braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. ÖVP, SPÖ und NEOS verfügen gemeinsam nicht über diese qualifizierte Mehrheit. Die Koalition ist daher auf Stimmen aus der Opposition angewiesen, um das Vorhaben tatsächlich in Kraft setzen zu können.
