KfW-Heizungsförderung startet neu: Weniger Geld für mittlere und höhere Einkommen
Frankfurt, 21. Juli 2026
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Kurzfassung
Die staatliche Förderbank KfW hat neue Regeln für die Heizungsförderung in Kraft gesetzt. Mittel- und höhere Einkommen erhalten weniger Zuschüsse, während Familien und Geringverdiener stärker profitieren sollen. Bis 2030 sinkt der Förderhöchstbetrag schrittweise auf 22.000 Euro.
Die staatliche Förderbank KfW hat am 21. Juli 2026 neue Förderregeln für den Heizungstausch in Kraft gesetzt, die den Zuschuss für mittlere und höhere Einkommen senken und stärker nach Einkommen staffeln.
Startschuss nach zweiwöchigem Umbau
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist neu aufgesetzt. Wie die KfW mitteilte, gelten auf der Webseite ab sofort die neuen Förderbedingungen, nachdem die Seite knapp zwei Wochen lang umgebaut wurde. Hintergrund ist der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages, der am Vortag des Antragsstops die Leitlinien für eine Reform vorgegeben hatte: sozialer staffeln und das Programm über die Zeit finanziell entlasten. Der bisherige Stopp für KfW-Förderanträge für den Einbau einer Wärmepumpe vom 9. Juli ist damit beendet, neue Anträge sind wieder möglich.
Im Kern bleibt die Grundförderung für den Heizungstausch zunächst bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit eines Hauses von bislang 30.000 auf 28.000 Euro. Pro weitere Wohneinheit reduziert sich der Höchstbetrag ebenfalls. Hinzu kommen mehrere schrittweise Kürzungen: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Im August 2030 liegt der Förderhöchstbetrag damit nur noch bei 22.000 Euro.
Sozialere Staffelung nach Einkommen
Stärker als früher berücksichtigt die Förderbank, wie viel die Antragsstellenden verdienen. Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, während Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen weniger Zuschüsse bekommen. Konkret erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 Prozent auf die Grundförderung. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei bis zu 30.000 Euro, erhöht sich der Bonus auf 40 Prozent.
Das zu versteuernde Einkommen ist dabei die Bemessungsgrundlage abzüglich aller beruflichen Ausgaben und Freibeträge. Bei einem zu versteuernden Einkommen über 50.000 Euro fällt dieser Bonus komplett weg. Leben in dem Haushalt minderjährige Kinder, gewährt die KfW dazu noch einen Familienzuschlag. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro. So reduzieren im Haushalt lebende, minderjährige Kinder das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Kommen Familien so zusammen auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von lediglich 30.000 Euro, können sie sogar mehr Förderung als vorher bekommen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Ersatz fossiler Heizungen wird von bisher 20 Prozent der förderfähigen Kosten auf 16 Prozent gesenkt. Ebenfalls ab Februar kommenden Jahres sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte. Ab 1. August 2028 entfällt er dann vollständig. Zudem fällt der Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln ersatzlos weg, ebenso der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseanlagen mit besonders niedrigen Staubemissionen. Ein Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Wärmepumpen bleibt jedoch möglich.
Was bleibt, was fällt weg
Die Auswirkungen auf einzelne Haushalte können erheblich sein. Bisher konnten Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre klassische Öl- oder Gasheizung ausbauen und auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen, von der staatlichen Förderbank KfW mit Sitz in Frankfurt einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro erhalten. Künftig sind unter den neuen Bedingungen bis zu 22.400 Euro möglich, wenn alle Boni kombiniert werden. Umgekehrt könnte ein sehr gut verdienender Single im Fall eines Heizungstausches von der KfW am Ende womöglich nur mit knapp 12.900 Euro unterstützt werden, da viele Boni für hohe Einkommen entfallen.
Gefördert werden neben Wärmepumpen auch Anschlüsse an ein Wärmenetz wie die Fernwärme, Pelletheizungen und Heizungen mit Brennstoffzellen oder anderen innovativen Techniken. Klassische Öl- und Gasheizungen unterstütze man nicht, heißt es bei der KfW – nur dann, wenn etwa Gasheizungen auch mit klimafreundlichen Brennstoffen wie etwa grünem Wasserstoff betrieben werden könnten. Wer in sein eigenes Haus eine Wärmepumpe einbauen lassen will, erhält dafür von der KfW bis zu 22.400 Euro.
So läuft die Antragstellung
Für die Antragstellung gilt ein festgelegtes Verfahren. Zunächst benötigen Antragsteller eine sogenannte Bestätigung zum Antrag, die ihnen Energieeffizienz-Experten ausstellen. Entscheidend ist bei diesem Dokument eine 15-stellige Nummer, die zur Antragsstellung notwendig ist. Mit der 15-stelligen Nummer stellen Verbraucher ihren Antrag online, laden den Vertrag hoch und gegebenenfalls weitere Dokumente wie etwa Steuerbescheide, mit denen das Jahreseinkommen nachgewiesen werden kann. Wie bisher können Verbraucher den Förderantrag auf der Webseite Meine KfW stellen.
Der Vertrag mit der Heizungsbaufirma darf laut KfW nur im Falle einer Förderzusage gelten. Im Falle einer Zusage wird zunächst die Heizung innerhalb einer Frist von 36 Monaten ausgetauscht, dann werden alle Nachweise wie Belege und Rechnungen bei der KfW eingereicht. Erst ganz am Schluss fließt das Fördergeld. Wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann er oder sie die Fördergelder bei der KfW selbst beantragen; teilweise übernehmen die Antragstellung auch die Hausverwaltungen.
Wichtig für alle, die noch unter den alten Konditionen planen wollten: Wer schon eine Zusage der KfW hat, kann aufatmen. Bereits bestehende Zusagen der staatlichen Förderbank KfW behalten allerdings ihre Gültigkeit. Die Bundesmittel hierfür sind reserviert, wie es bei der KfW heißt. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.
Wer die Fristen verpasst hat, fällt automatisch in die neuen Regeln. Bis spätestens 8. Juli mussten sie eine Bestätigung zum Antrag vorliegen haben, bis 20.00 Uhr am 20. Juli mussten sie diesen abgeschickt haben. Wer das alles nicht geschafft hat, für den gelten die neuen Förderbedingungen. Laut KfW hatten viele Verbraucher davor versucht, sich noch schnell die alten Konditionen zu sichern, was den Antragsstopp und den Server-Stillstand mit ausgelöst hatte.
Kritik aus Handwerk und Verbraucherschutz
Die Reaktionen aus dem Handwerk und von Verbraucherschützern fallen verhalten bis kritisch aus. Hauptgeschäftsführer Daniel Föst bringt es auf den Punkt: „Wir wollen einfach in Ruhe Heizungen modernisieren, und die Politik schafft immer wieder Unruhe. Alle sechs Monate ändern sich ja jetzt die Förderelemente.“ Föst ist Chef der Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZV SHK). Auch Heizungsbauer Marcel Oestreich aus Weiler bei Bingen, einer von vielen Handwerkern, die die Wärmewende praktisch umsetzen, kritisiert: „Es ist eine komplette Verunsicherung entstanden.“
Beim Verbraucherzentrale Bundesverband ordnet Stefan Materne die Reform differenziert ein. „Unter dem Strich müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für alle denkbaren Varianten mehr als mit dem alten Fördersystem bezahlen. Das kann einige tausend Euro Mehrkosten ausmachen.“ Gleichzeitig sieht er positive Aspekte: „Dass der Einkommensbonus auf 40 Prozent erhöht wurde, damit bei den einkommensschwachen Haushalten die Finanzierbarkeit verbessert wird, ist positiv.“ Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, äußert sich ebenfalls zum Heizungsgesetz.
Ausblick bis 2030
Politisch ist die Reform Bestandteil des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die Kürzungen werden mit Sparzwängen begründet. Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll es weniger geben. Vom Staat gibt es künftig weniger Geld für neue Heizungen. Union und SPD planen bei der Reform des Heizungsgesetzes eine Kostenbremse für Mieter. Demnach sollen Risiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Auch beim Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nachgebessert werden. Einem Entwurf zufolge soll eine Übergangsregelung Einschnitte bei der Förderung kleiner Solaranlagen bis 25 Kilowatt abmildern. Die Fördergelder werden bis 2030 schrittweise um Tausende Euro reduziert. Ein KfW-Förderprogramm soll bis zum Jahr 2030 bestehen bleiben, um den Übergang für Hausbesitzer planbar zu gestalten.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer empfiehlt es sich, die individuelle Situation genau zu prüfen: Welches Heizsystem kommt infrage, wie hoch ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, leben Kinder im Haushalt, und welcher Förderhöchstbetrag gilt im konkreten Jahr? Die maximale Förderung ist unter dem neuen System auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Wer sich frühzeitig von Energieeffizienz-Experten beraten lässt, kann abschätzen, welche Summe tatsächlich fließen wird.
Fragen & Antworten
Wer ist Daniel Föst und was kritisiert er an der Reform?
Daniel Föst ist Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZV SHK). Er kritisiert, dass sich die Förderelemente nun alle sechs Monate ändern und so für Unruhe bei der Heizungsmodernisierung sorgen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss beim Heizungstausch ab sofort?
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit eines Hauses sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro, und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro weiter, bis im August 2030 nur noch 22.000 Euro möglich sind.
Was passiert mit Anträgen, die vor dem Stopp eingereicht wurden?
Bereits bestehende Zusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit, und die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Noch nicht zugesagte Anträge werden nach den alten Bedingungen geprüft und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen wie bisher bewilligt.
KfW-Heizungsförderung 2026: Neue Regeln und weniger | finanz360