Eine 24-jährige diplomierte Krankenpflegerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Was ist neu seit dem 15. Juli 2026

Update vom 16. Juli 2026: Das Landesgericht Klagenfurt hat die 24-jährige diplomierte Krankenpflegerin am Mittwoch vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen. Gegen das Urteil ist noch keine Rechtskraft eingetreten, da die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Berufung hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Pflegerin in einem Strafantrag vorgeworfen, für den Tod einer 85 Jahre alten Frau verantwortlich zu sein. Die Frau war im November 2025 an einem tödlichen Herz-Kreislaufversagen sowie einer Sepsis gestorben, nachdem sie eine zu hohe Dosis eines Medikaments eingenommen hatte.

Begründung des Freispruchs

Vorsitzende Richterin Sabine Götz sprach die Angeklagte jedoch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" frei. Die vorgelegten Beweismittel widersprachen sich nach Angaben des Gerichts derart, dass ein Freispruch im Zweifel erfolgte. Damit konnte dem Gericht die Schuld der Pflegerin nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, wer das Medikament an die Verstorbene verabreicht hatte. Im Prozess waren unter anderem dokumentierte Besuche des mobilen Pflegediensts, Bilder der Medikamentendispenser sowie Zeugenaussagen behandelt worden. Diese Beweismittel ließen laut Verteidigung keine eindeutige Zuordnung der Tablettengabe zu.

Die Verteidigerin fasste den Kern der Einlassung mit den Worten zusammen: "Wir wissen nicht, wer wann was dispensiert hat". Damit verwies sie darauf, dass aus Sicht der Verteidigung weder Zeitpunkt noch Person der Medikamentengabe zweifelsfrei feststanden.

Reaktionen und weiteres Verfahren

Staatsanwältin Daniela Zupanc gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung einlegen.

Der Freispruch bedeutet, dass die Pflegerin nach derzeitigem Stand weder bestraft noch als schuldig angesehen wird. Bis zu einer allfälligen Berufungsverhandlung bleibt sie jedenfalls straffrei.

Hintergrund: Pflege und Beweisprobleme

Aus dem Verfahren geht zudem hervor, dass die Verstorbene das Medikament Ebetrexat erhalten hatte, das in falscher Dosierung schwere gesundheitliche Folgen haben kann. Die genaue Dosierung und der Zeitpunkt der Einnahme waren jedoch unter den Verfahrensbeteiligten strittig.

Der Fall wirft zugleich ein Licht auf die komplexen Abläufe in der mobilen Pflege. Wenn mehrere Pflegekräfte in die Versorgung einer Patientin eingebunden sind, kann im Nachhinein nur schwer nachvollzogen werden, welche Person welche Handlung gesetzt hat. Diese Beweislage war offenbar mitentscheidend dafür, dass das Gericht den strengen Maßstab des Zweifelsgrundsatzes anwandte.

Die Pflegerin kann das Urteil nun als formellen Abschluss des Strafverfahrens betrachten, sofern die Staatsanwaltschaft keine Berufung anmeldet. Sollte es hingegen zu einer Berufung kommen, wäre die Sache am Oberlandesgericht Graz als nächster Instanz zu verhandeln.