Eine 49-jährige Pflegerin aus Linz steht unter dem Verdacht, sich durch Überweisungen von den Konten zweier hochbetagter Pflegebedürftiger einen fünfstelligen Eurobetrag erschlichen zu haben; der Schaden wird mit rund 12.000 Euro beziffert.
Ermittlungen des Landeskriminalamts gemeinsam mit dem Finanzamt haben laut einer Aussendung der Staatsanwaltschaft ergeben, dass die 49-Jährige zwischen Juni und Dezember 2025 mehrfach Überweisungen von den Konten der beiden Senioren auf ihr eigenes Konto veranlasst haben soll. Insgesamt soll so ein Schaden von rund 12.000 Euro entstanden sein.
Die Frau soll vor etwa einem Jahr die Betreuung eines 88-jährigen und eines 97-jährigen Seniors übernommen haben. Im Zuge dieser Tätigkeit habe sie sich das Vertrauen der beiden hochbetagten Menschen erschlichen und dieses anschließend ausgenutzt, wie die ermittelnden Behörden mitteilen.
Vorwurf: Vertrauen zweier Senioren ausgenutzt
Nach dem Ende ihres Dienstverhältnisses soll die 49-Jährige außerdem persönliche Dokumente der Pflegebedürftigen nicht zurückgegeben haben. Konkret geht es laut den Angaben um E-Cards und Reisepässe der beiden Senioren.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Pflegerin vor, das Vertrauen der beiden hochbetagten Personen systematisch ausgenutzt zu haben. Die beiden Männer – 88 und 97 Jahre alt – galten als pflegebedürftig und entsprechend auf Hilfeleistungen angewiesen.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen flos das Geld direkt auf das Konto der Beschuldigten. Die Überweisungen sollen sich über mehrere Monate erstreckt haben, was den Gesamtbetrag von rund 12.000 Euro erklären soll.
Ermittlungen von Landeskriminalamt und Finanzamt
Das Landeskriminalamt Oberösterreich hat die Erhebungen gemeinsam mit dem Finanzamt durchgeführt. Die Ergebnisse wurden an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die nun die Anklage vertritt.
Die 49-Jährige muss sich vor dem Landesgericht Linz verantworten. Das genaue Datum der Hauptverhandlung wurde nicht bekannt gegeben; ein Verfahrenstermin steht noch aus.
Unschuldsvermutung und kommendes Verfahren
Die Behörden betonen ausdrücklich, dass für die Beschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Erst nach einem Urteil stünden die Vorwürfe rechtlich fest.
Die Causa wird in Oberösterreich aufmerksam verfolgt, da Fälle von Vertrauensmissbrauch in der Pflege immer wieder diskutiert werden. Betroffene und Angehörige pflegebedürftiger Menschen sind auf die Integrität von Betreuungspersonen in besonderem Maße angewiesen.
Wie aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervorgeht, sehen die Ankläger den Sachverhalt als erfüllt an. Sollte die Pflegerin verurteilt werden, drohen ihr wegen des mehrfachen widerrechtlichen Zugriffs auf fremde Konten sowie des Einbehaltens von Ausweisdokumenten empfindliche Strafen.
