Berlin, 17 Juli 2026

Während Deutschland im Sommer 2026 mit der bisher extremsten Hitzewelle konfrontiert ist, wächst die Debatte um den Hitzeschutz für Mieter, die nach der geltenden Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine gekühlte Wohnung haben.

Die Hitzewelle, die Deutschland seit Ende Juni 2026 erfasst hat, hat die Debatte um den Hitzeschutz in Wohnungen neu entfacht. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach auf seiner Sommerpressekonferenz am 15. Juli in Berlin über die Herausforderungen, die der Klimawandel für Europa mit sich bringt: „Wir können den Klimawandel aus Europa heraus nicht aufhalten, und deswegen wird eine zweite große Aufgabe sein, mit dem Klimawandel zu leben. Das muss sich im Baurecht niederschlagen, das muss sich in der Gesundheitsvorsorge niederschlagen, das muss im Schutz auch von besonders vulnerablen Gruppen zum Ausdruck kommen.“

Daryas Erfahrung in der Dachgeschoss-Wohnung

Die Mieterin Darya, deren Name von der Redaktion geändert wurde, schilderte der Deutschen Welle die Auswirkungen der Hitze in ihrer Dachgeschoss-Wohnung. „Im Sommer wird diese Wohnung zu einer Thermoskanne“, sagte sie über ihre Wohnung, in der sie mit ihrem Mann und ihrer einjährigen Tochter lebt. „Kleine Kinder leiden am meisten, weil sie nicht wirklich verstehen, was gerade passiert“, fügte sie hinzu. Ihr Mietvertrag enthalte detaillierte Regelungen für die Wintermonate und schreibe eine Mindesttemperatur von 21 Grad am Tag vor – für den Sommer fehle eine solche Klausel jedoch.