Die des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte 30-jährige Gina H. hat am 22. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock erstmals ausgesagt.

Die des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau hat am 22. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock erstmals selbst das Wort ergriffen. Wie aus Verhandlungskreisen verlautete, äußerte sich die 30-Jährige am Montag zu den Vorwürfen, nachdem sie in den vorangegangenen Monaten konsequent geschwiegen hatte.

Der Fall beschäftigt die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Tod des Kindes. Die Tat, die sich nach bisherigen Erkenntnissen im Raum Klein Upahl ereignete, hatte über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, den Jungen getötet zu haben.

Nach Angaben der Verteidigung wird Gina H. kein Geständnis ablegen. Damit bleibt offen, inwieweit die Angeklagte zur Aufklärung der Umstände beitragen wird. Die Verteidiger hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass ihre Mandantin von ihrem Recht, zur Anklage Stellung zu nehmen, Gebrauch machen werde, sobald sie dies für angemessen halte.

Verteidigung schließt Geständnis aus

Im Verfahren hatten zuvor unter anderem Fabians Vater und dessen Schwester ausgesagt. Auch Fabians Mutter war als Zeugin vernommen worden. Die Aussagen der Familienangehörigen gelten als zentrale Bausteine in der Beweisaufnahme der Staatsanwaltschaft.

Der Prozess wird am Landgericht Rostock unter Vorsitz von Thomas Löcker geführt. Die Verhandlung am Montag markierte den 22. Verhandlungstag in dem Verfahren und ist damit einer der späten Termine in der laufenden Beweisaufnahme.

Beobachter werten den Umstand, dass die Angeklagte nach vier Monaten Schweigen nun spricht, als mögliche Wende im Prozess. Ob sie dabei zur Sache aussagt oder lediglich Erklärungen zu ihrer Person abgibt, war zunächst nicht abschließend bekannt.

Das Gericht hatte in den zurückliegenden Sitzungen zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernommen. Neben den Familienangehörigen wurden auch Ermittler und medizinische Gutachter gehört. Die Beweisaufnahme neigt sich nach Einschätzung von Verfahrensbeteiligten dem Ende entgegen.

Stand des Verfahrens

Mit der Aussage der Angeklagten beginnt ein neuer Abschnitt des Verfahrens. In den kommenden Sitzungen sollen nach Angaben aus dem Gericht weitere Zeugen gehört sowie mögliche Plädoyers vorbereitet werden. Ein Urteil wird frühestens in den kommenden Wochen erwartet.

Die Nebenklage, die die Familie des getöteten Fabian vertritt, hatte in früheren Sitzungen ebenfalls Stellung genommen. Die Anwältinnen und Anwälte der Familie hatten dabei die besondere Schwere der Tat hervorgehoben und auf die Belastungen für die Hinterbliebenen verwiesen.

Sollte die Angeklagte weiterhin keine Angaben zum Tatvorwurf machen, bliebe es bei der bestehenden Beweislage. Die Kammer müsste dann auf Grundlage der bereits erhobenen Zeugenaussagen, Gutachten und Spuren entscheiden.

Resonanz in der Region

Am Rande des Verhandlungstages äußerten sich Prozessbeobachter aus Güstrow zurückhaltend. Die Region verfolge den Prozess mit großem Interesse, hieß es. Viele Anwohnerinnen und Anwohner erinnerten sich noch an den Fall und den Verlust des Kindes.

Die Verteidigung hatte in der Vergangenheit mehrfach beantragt, einzelne Beweismittel nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die Kammer wies diese Anträge nach Angaben aus dem Verfahren überwiegend zurück, ließ jedoch einzelne Ergänzungen zu.